Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Es gibt eine rege Diskussion hinsichtlich Baumschutz, mögliche Erdaufschüttungen und Erdabtragungen, Nebenanlagen sowie die Erschließung des Grundstückes. Der Ausschuss einigt sich darüber, die Entscheidung der AG zu überlassen. Hier sollen die folgenden Punkte geklärt werden, um keine Verzögerungen des Vorhabens zu riskieren: 1) Laut Baumschutzsatzung sind einige Bäume auf dem Gelände geschützt. Zurzeit finden Fällarbeiten auf dem Grundstück statt. Sind alle Fällungen zulässig? 2) Baukörper befindet sich auf schwieriger Höhenlage. Im B-Plan wird von First- und Traufhöhen gesprochen. Hier handelt es sich um einen Flachbau. Höhenschnitt erforderlich. Wo sind Geländeaufschüttungen und -abtragungen erforderlich. 3) Gebäude grenzt an Uferschutzstreifen. Wie weit gehen Gebäude und Terrasse in den Uferbereich? 4) Nebenanlagen sind zulässig. Um welche Anlagen geht es hier, bitte detaillierter. 5) Ist die Erschließung des Grundstückes gesichert? Grunddienstbarkeit bereits geregelt?
Empfehlung, die Entscheidung der AG zu überlassen: Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Hr. Hintze)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wandlitz fasst folgenden Beschluss: - Der vorliegende Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird gebilligt. - Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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