Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die zahlreich vorhandenen naturschutzrechtlichen Hinweise haben nicht ausreichend Beachtung gefunden; z.B. Umgang mit Ameisen, Eidechsen; fehlender Gehölzstreifen zum Feldrand. Der A6 empfiehlt einstimmig die 1. Lesung.
Erneute Abwägung erst nach Betroffenheitsbeteiligung; (Hinweis aus dem A2) Die Stellungnahme des NWA sollte beigebracht werden. Ggf. Einfügung einer zusätzlichen Spalte für Empfehlungen/ Stellungnahme der Gemeindeverwaltung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o. g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden und eine Betroffenheitsbeteiligung (Landkreis Barnim, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR) gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt wird.
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