Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck kann die Begrenzung auf drei Ortsteile nicht nachvollziehen. Aus Ihrer Sicht sollten alle Ortsteile gleichermaßen einbezogen werden und nennt insbesondere den Bereich Gorinsee.
Frau Paulikat klärt auf, dass der Strand Gorinsee der Hundehalterverordnung unterliegt. Es handelt sich um eine öffentliche Badestelle, wo ein Mitnahmeverbot für Hunde gilt.
Sie berichtet über die Beratung innerhalb des A4 Ausschusses. Es soll mit drei Ortsteilen begonnen werden, wenn es sich als notwendig erweist, wird selbstverständlich nachgesteuert. Wird ein Hundeauslaufgebiet gefunden, dann wird auch eine Satzung erlassen. Herr Bury als Ausschussvorsitzender bestätigt den Inhalt voll und ganz. Er führt Gründe zur Entscheidung und Wahl der ersten drei Ortsteile auf.
Frau Bohnebuck verkündet ihren Unmut zum Hundekot beispielweise am Badestrand in Prenden und bittet hier um entsprechende Beschilderung.
Frau Paulikat stellt klar, dass es in Prenden keine Handlungsbefugnis seitens des Ordnungsamtes gibt. Öffentliche Badestellen sind auf der Badestellenliste des Landes gelistet.
Herr Berlin erinnert an die Festlegung zur Aufnahme der Hüte.- und Herdenschutzhunde.
Frau Paulikat klärt auf, wenn die gesamte Gemeinde in den Blick genommen wird, muss die Ergänzung aufgehoben werden und eine separate Satzung erlassen werden. Selbstverständlich berücksichtigen wir den Hinweis von Herrn Berlin.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz mit den Kartenanlagen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 |
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