Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Punkt 1.4 im Entwurf wird kritisiert und ist zu konkretisieren, da er im Hinblick auf die Nachpflanzung von Altbäumen als widersprüchlich betrachtet wird. Die Frage nach der Verlegung des Wanderweges soll im städtebaulichen Vertrag/ Erschließungsvertrag geregelt werden. Es wird empfohlen, weniger Stellplätze auf dem Areal anzubieten, um den Shuttleverkehr zu fördern. Es wird die Frage nach dem Grund für die Ableitung des Niederschlagswassers in den Bach gestellt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern ist. Die Errichtung einer Kleinkläranlage wird angeregt, anstatt einer abflusslosen Sammelgrube.
Herr Striegler kritisiert: - die geplante Beseitigung des Abwassers mobile nach Schönerlinde bei gleichzeitiger Grundwasserentnahme vor Ort und verweist auf die Formulierungen im Landschaftsplan zu Fragen des Wasserkreislaufes; - die geplante 3-Geschossigkeit, die nicht dem Aufstellungsbeschluss entspricht; - die fehlende Beurteilung zur Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Landesplanung, die regelmäßig nach Aufstellungsbeschluss abgefragt werden (Zugänglichkeit der Gewässer)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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