Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorgänge zwischen der Ortswehr Schönwalde, dem Bürgermeister und der Gemeindewehrführung Wandlitz  

 
 
Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorgänge zwischen der Ortswehr Schönwalde, dem Bürgermeister und der Gemeindewehrführung Wandlitz
TOP: Ö 7
Gremium: A7 zeitweiliger Ausschuss zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorgänge zwischen der Ortswehr Schönwalde, dem Bürgermeister und der Gemeindewehrführung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0348 Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorgänge zwischen der Ortswehr Schönwalde, dem Bürgermeister und der Gemeindewehrführung Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt

Zum Abschlussbericht hatte Herr Krajewski Änderungsvorschläge eingereicht und verliest diese aus der Mail vom 15.07.2021. Er ergänzt diese Punkte um den Punkt 5 zur Fortsetzung des zeitweiligen Ausschusses.

 

Herr Berlin sieht die Einrichtung einer Ombudsstelle als kritisch, weil diese in der Regel durch Bundes- oder Landesgesetze mit Rechten und Pflichten eingerichtet wird, für den Feuerwehrbereich eine solche rechtliche Grundlage jedoch nicht vorhanden ist. Herr Braun weist auf den Datenschutzaspekt hin, da bei einer solchen Stelle die Datenerhebung und Datenverarbeitung eine wesentliche Rolle spielt.

Frau Bohnebuck empfiehlt nach § 1 Abs. 7 TVFF die Berufung von Personen mit besonderen Fähigkeiten, hier sind aber eher technische Fachberater gemeint.

Sie denkt über einen „Rat der Weisen“ nach. Auch Herr Bury meint, man müsse nicht bei diesem Begriff verharren. Es geht darum, dass es gefährlich ist, in einer Position zu viel Macht zu verankern, eine Kontrollinstanz ist notwendig. So könnte in Gremium entstehen, dem aus jeder Ortswehr ein Mitglied angehört und diese könnten den Sachverhalt gewichten.

Herr Berlin verweist auf das bereits vorhandene Gremium der Ortswehrführer. Er und Frau Paulikat verweisen auf die klaren gesetzlichen Regelungen, wer für welches Verfahren zuständig ist.

Frau Braune hat das Gefühl, dass die Auffassung besteht, dass die Gemeindewehrführung unfähig ist und daher kontrolliert werden müsse. Überall ist es üblich, dass ein Chef Entscheidungen treffen muss, für die er auch gerade stehen muss.

Herr Krajewski zitiert den Kommentar zu § 29 der Kommunalverfassung und damit verbunden das Kontrollrecht der Gemeindevertretung. Herr Berlin verweist darauf, dass die Feuerwehr durch das Brand- und Katastopenschutzgesetz geregelt wird und somit nicht der Kommunalverfassung unterliegt.

Herr Krajewski bittet um Prüfung, ob eines Beschlussfassung zur Bestellung der Gemeindewehrführung notwendig ist.

Nach weiterer Diskussion regt Frau Bohnebuck an, in den Abschlussbericht aufzunehmen, dass die Dienstvereinbarung zur Nutzung der Dienstfahrzeuge überprüft werden.

Zur Änderung des Berichtes wird diskutiert, ob Erkenntnisse des nichtöffentlichen Erörterungstermins eingearbeitet werden sollen. Aber der Abschlussbericht soll die Befassung des Ausschusses darstellen, die Feststellungen erfolgten im Rahmen der damaligen Erkenntnisse.

 

Es wird einstimmig beschlossen, den Inhalt des Erörterungstermin der 6. Kammes des Verwaltungsgerichtes im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren.

 

Nach weiterer Diskussion ergehen zunächst folgende Vorschläge zur Ergänzung des Abschlussberichts:

 

  1. Einrichtung einer Ombudsstelle für alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.
  2. Die Gemeindewehrführung berichtet der Gemeindevertretung einmal jährlich, jedoch nicht im Zusammenhang mit der Einsatzstatistik, der Gemeindevertretung über ihre Arbeit.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Leitfaden für die Handlungsweise der Feuerwehr erarbeitet werden kann und auf die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für die Feuerwehr auf der Internetseite der Gemeinde Wandlitz hingewiesen werden kann.
  4. Die Ortswehrführer sollen in die Umsetzung dieser Vorschläge mit eingebunden und befragt werden, wie aus ihrer Sicht die Punkte 3 und 5 umgesetzt werden.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt den Abschlussberichts des zeitweiligen Ausschusses zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorgänge zwischen der Ortswehr Schönwalde, dem Bürgermeister und der Gemeindewehrführung Wandlitz (A 7) zur Kenntnis und beschließt die Beendigung dieses Ausschusses.

 

Die Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0