Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Einwohner Herr W. bedankt sich für die ausführliche schriftliche Antwort auf seine Fragen. Weiter bittet er um Prüfung des §9 Abs. 2, nach seiner Auffassung ist der Paragraph nicht konform mit dem Landeskitagesetz. Frau Meyer-Kuntzsch wird einen Anwalt mit der weiteren und abschließenden Prüfung beauftragen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung der Gemeinde Wandlitz für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz und zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kita-Satzung- KitaS) sowie über die Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Wandlitz (Kita-Verpflegungssatzung). Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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