Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die gleiche Verfahrensweise wie bei der BV-GV/201-0354. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass
- der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung gebilligt wird.
- die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB die Öffentlichkeit zu unterrichten, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sowie die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis zur Einberufung einer Sondersitzung:
Zustimmung: 5 Ablehnung: Enthaltung: 1 (Hintze) |
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