Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Herr Zätzsch kritisiert die Beauftragung des BNB-Koordinators und führt Kostengründe an. Er schlägt vor, den Punkt 2 der Beschlussvorlage zu streichen. Herr Striegler stellt dies zur Abstimmung. Dem Vorschlag wird zugestimmt. Weitere Punkte bzw. Anregungen im Rahmen der Diskussion: Prüfung der Anzahl an Fahrradstellplätzen für Kinder wird empfohlen (ausreichend?) Prüfung der Einrichtung mindestens eines Ladepunktes für Kfz wird angeregt.
Außerdem soll geprüft werden, ob die Hol- und Bringespur zugunsten der Schulhoffläche reduziert werden kann. Dies wurde aber im Gremium von einigen Mitgliedern anders gesehen. Es sei nicht zu erwarten, dass sich das Verhalten der Eltern mittelfristig so ändern wird, dass eine Hol- und Bringespur reduziert werden solle oder entfallen sogar könnte. Die Planung muss das berücksichtigen. Herr Wagner wird als Baupate benannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Wagner bereits in einer vorhergehenden Beschlussvorlage aus dem letzten Jahr als Baupate benannt wurde. Die Benennung des Stellvertreters erfolgt auf Vorschlag des Vorsitzenden zu einem späteren Zeitpunkt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Neubau eines Grundschulstandortes im OT Schönwalde im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes „Bebauungsplan Grundschule Schönwalde - Bernauer Damm", Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Bernauer Damm“
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. den Wettbewerbsbetreuer, der aus dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren 2. die bereits in der Wettbewerbsphase sinnvollen weiteren Beteiligten – den BNB-Koordinator und das Projektsteuerungsbüro – im vorgeschriebenen Vergabeverfahren (VgV-EU) auszuschreiben und zu beauftragen. 3. einen interdisziplinären Planungswettbewerb zu veranlassen, der die Planungsziele der Gemeinde, den Kostenrahmen und die Terminziele berücksichtigt und ferner eine gem. RPW angemessene Vergütung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Vergabe des Planungsauftrages an den Wettbewerbssieger nach den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. 4. auf der Grundlage des Siegerentwurfes die gem. 3. (stufenweise) Beauftragung des Objektplaners für die Realisierung des Projektes vorzunehmen. 5. ferner und erforderlichenfalls die für die Beauftragung aus 2. erst 2022 bereitzustellenden Mittel zur Durchführung des Planungswettbewerbes, fest an diese Leistung zu binden (Verpflichtungsermächtigung)
Zum Baupaten/zur Baupatin für dieses Projekt werden benannt: - 1. Hauptverantwortliche/r OB SW: Frau Bohnebuck - 2. Stellvertreter/in OB SW: n. n. - 3. Hauptverantwortliche/r A3: n. n. - 4. Stellvertreter/in A3: n. n. - 5. Hauptverantwortliche/r A2: n. n. - 6. Stellvertreter/in A2: n. n. - 7. Hauptverantwortliche/r A6: Herr Wagner - 8. Stellvertreter/in A6: n. n.
Abstimmungsergebnis: Unter der Voraussetzung, dass Punkt 2 gestrichen wird.
Baupate: Herr Wagner
Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 |
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