Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beratung zum Entwurf einer Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Wandlitz zur Einführung eines begrenzten Leinenzwanges für Hunde
Herr Hintze möchte wissen, wie oft soll kontrolliert werde? Wie sollen die Schilder aufgestellt/angebracht werden um vor Vandalismus geschützt zu werden? In welcher Höhe werden dann die festgestellten Ordnungswidrigkeiten geahndet?
Her Wendland bittet um Aufnahme des Wanderweges Am Obersee, der am Strand und der Liegewiese entlang führt. Der Leinenzwang sollte aus seiner Sicht von der Straße am Obersee bis zum Ende des Kinderspielplatzes festgelegt werden.
In der Verordnung selbst sind Textkorrekturen vorzunehmen (Schreibfehler, §3a Pkt 2 b – die Institutionen gibt es teilweise so nicht mehr)
Es gibt eine Diskussion zur Gleichbehandlung der einzelnen Ortsteile in dieser Angelegenheit ggf. eine Beteiligung der einzelnen Ortsbeiräte mit deren Vorschlägen für Gebiete in denen ein Leinenzwang sinnvoll wäre, insbesondere bei Schulen und Kitas. Die Einrichtung von Hundeauslaufplätzen ggf. für jeden Ortsteil, um auch hier eine Ungleichbehandlung auszuschließen, sollte angestrebt werden.
Herr Siebertz schlägt vor, die hier vorgelegte ordnungsbehördliche Verordnung mit der Ergänzung und Aufnahme Wanderweges am Obersee entlang des Strandes und der Liegewiese/Spielplatzes als Pilotprojekt zu betrachten und erst mal auf den Weg zu bringen.
Bis zur nächsten Sitzung möchte der Ausschuss wissen, wieviel Hunde in der Gemeinde Wandlitz angemeldet sind.
Protokolltext: Der Ausschuss bevorzugt perspektivisch die Schaffung von jeweils einem Hundeauslaufplatz pro Ortsteil. Der Ausschuss begrüßt den Entwurf der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Wandlitz zur Einführung eines begrenzten Leinenzwanges für Hunde als Pilotprojekt mit der Aufnahme Wanderweges am Obersee von der Straße am Obersee entlang des Strandes bis zum Ende des Spielplatzes/Liegewiese.
Diese Empfehlung erfolgt einstimmig.
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