Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bierwirth erläutert für den Einreicher die Beschlussvorlage und führt in das Thema ein. Vor dem Hintergrund der vielen neuen Projekte in der Gemeinde und der Null-Emissionsstrategie des Landkreises ist eine fachlich gute Begleitung und Beratung erforderlich. Es wird betont, dass es sich hier um keine Konkurrenz zur AG Klima und Energiekonzept handelt. Die BEG bearbeitet inhaltlich und von ihrer Struktur her andere Felder. Die Zusammenarbeit stehe im Vordergrund. Frau Bierwirth bittet daher, dem vorliegenden Antrag bzw. Beschluss zuzustimmen. Durch Herrn Simon (Geschäftsführer BEG) werden diese Aussagen bestätigt. Es wird noch einmal betont, dass die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung beabsichtigt wird, keine Konkurrenz. Die BEG wird beratend tätig sein. In der sich anschließenden Diskussion wird das Thema u.a. anhand der folgenden Punkte kontrovers diskutiert:
Herr Simon weist darauf hin, dass der Zuschuss des Landkreise in Höhe von 250.000,-€ die unabhängig der BEG hinsichtlich der Beratungsleistungen gewährleistet. Die Aufgabe liegt nicht in der Gewinnbestrebung, sondern in der Beratungsleistung für die Kommunen. Das ist durch einen Kreistagsbeschluss festgelegt worden. Herr Striegler schlägt vor, bei anderen Kommunen nach den Erfahrungen mit der BEG nachzufragen. Hauptfragestellung: Waren die Beratungen zielführend?
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
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