Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck kann die eingereichte Beschlussvorlage nicht nachvollziehen und erinnert an die Beschlussfassung zum Wettbewerb. Den Antrag ohne den zuständigen Ausschuss zu beschließen, sieht sie als sehr kritisch an und möchte dem nicht folgen.
Herr Fuchs erklärt, dass die heutige Beschlussfassung ein Angebot sei, die ersten nötigen Aufträge auszulösen. Er macht auf die Zeitersparnis aufmerksam und klärt über Vergaberechte und Vergabevorgaben auf.
Für Frau Bierwirth ist es nicht zulässig, die Zuständigkeitsordnung nicht einzuhalten.
Die Verwaltung führt Argumente und Erklärungen zur neuen Verfahrensweise hervor. Sie nennt die Vorteile und erklärt die Hintergründe.
Herr Krajewski vertritt den Standpunkt, den Bauausschuss zwingend einzubinden und verließt den zutreffenden Paragrafen der Zuständigkeitsordnung.
Herr Borchert plädiert an die Mitglieder, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag nur um die Beauftragung eines Planers und dessen Aufgabenstellung handle. Die Aufgabenstellung ist hier die Errichtung einer Kitatagesstätte. Hierbei wird nicht geregelt wie viele Räume das Projekt schlussendlich hat.
Der Bürgermeister lässt über das Rederecht von Hr. Striegler abstimmen. Die Mitglieder sind mehrheitlich dafür.
Herr Striegler stellt klar, die Problematik liegt nicht in der allgemeinen Frage, ob die Beauftragung eines Planers erfolgt, sondern vielmehr wer. Aus seiner Sicht hat der Hauptausschuss die Kompetenzübertragung von der Gemeindevertretung erhalten. In dem heutigen Antrag überträgt der Hauptausschuss dem Bürgermeister die Kompetenz, den Planer auszuwählen. In der Zuständigkeitsordnung ist deutlich geregelt, dass der Bürgermeister nur im Falle von Fristüberschreitungen nach BauGB die Kompetenzübertragung vom Hauptausschuss erhalten kann. Er klärt auf, dass die Gemeindevertretung die Zuständigkeit dem Hauptausschuss erlassen hat.
Frau Landmann und der Vorsitzende beantragen eine namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Der Hauptausschuss bevollmächtigt auf der Grundlage des bereits bestehenden Beschluss BV-GV/2021-0289 den Bürgermeister, die gemäß vorgeschriebenen Verfahren ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung des jeweiligen Bestbieters zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird des Weiteren bevollmächtigt,
- den BNB-Koordinator - den Betreuer des Planungs-Wettbewerbsverfahrens
entsprechend den Ausschreibungsergebnissen im vorgeschriebenen Verfahren zu beauftragen.
Unabhängig davon sind die Planungsergebnisse vor Bauantragstellung bzw. die Wettbewerbsvorgaben durch die jeweiligen Ortsbeiräte und Ausschüsse bzw. die GV mittels Umsetzungsbeschlüssen zu bestätigten. Namentliche Abstimmung: Herr Rüdiger: ja Frau Bierwirth: nein Frau Bohnebuck: nein Herr Borchert: ja Frau Braune: nein Herr Bury: nein Herr Krajewski: nein Frau Landmann: ja Der Antrag ist abgelehnt. |
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