Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Durch Herrn Gesch wird einleitend darauf hingewiesen, dass sowohl die Vorprüfung für den Bebauungsplan als auch der nun vorliegende Entwurf von demselben Planungsbüro erarbeitet wurde. In diesem Zusammenhang dürfte es nachvollziehbar sein, dass der vorliegende Entwurf zwar auf der Vorprüfung basiert, aber es im Rahmen des Arbeitsprozesses aufgrund der intensiveren bzw. genaueren Prüfung der örtlichen Verhältnisse durchaus zu differenzierteren Betrachtungen und Ergebnissen kommen kann. Insofern sind die Abweichungen erklärbar. In der Gesamtbetrachtung sind die Abweichungen aber nicht wesentlich. Es kommt aber darauf an, inwiefern die Ergänzungen des Fraktionsantrags als Festsetzungen – wie in der Überschrift benannt - in der Kürze der Zeit rechtlich überprüfbar und damit zu halten sind. Hier kann es im Verfahren zu Verzögerungen kommen. Z.B. kann der „Ausschluss der Bebauung in zweiter Reihe“ nicht einfach festgesetzt werden, sondern muss in ein planungsrechtliches Konstrukt überführt werden. Es wird auch auf die fehlenden städtebaulichen Begründungen in diesem Antrag hingewiesen, so wie sie im nachfolgenden Entwurf der Vorlage der Verwaltung ausführlich enthalten sind. So ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum die Mindestgröße eines Grundstückes nun 800 m² betragen soll.
Nach ausgiebiger Diskussion soll die Beschlussvorlage nach einer inhaltlichen Bewertung, was rechtlich möglich ist, die Beschlussvorlage der Verwaltung ergänzen. Eine Zusammenführung im A 1 soll angestrebt werden. Dazu schlägt Herr Berlin ein Treffen vor dem A1 vor.. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
a.) Die Empfehlungen aus der Vorprüfung der W.O.W als Konkretisierungen der Planungsziele des B-Plans „Ruhlsdorfer-Straße“ in der Gemarkung Wandlitz anzuwenden und in den textlichen Teil aufzunehmen:
1.) eine Bebauung mit Einzelhäusern mit einer max. Gebäudelänge und –breite von 15 m. und max. 2 Wohnungen pro Gebäude; 2.) eine Mindestgrundstücksgröße der Grundstücke von 800 m², verbunden mit einer GRZ von 0,25 unter Ausschluss der Bebauung in 2. Reihe; 3.) max. 2 Vollgeschosse; 4.) ein Mindestabstand der Gebäudefassade bis zur Grundstücksgrenze von 5 m; 5.) der Ausschluss von Mauern und Zäunen mit einem Maß von über 1,40 m; 6.) ein Mindestbaumerhalt von 50 % des auf dem Grundstück befindlichen Bestandes in Festmeter für einen Mindestzeitraum von 15 Jahren nach der 1. Fällgenehmigung; 7.) dass zur Erhaltung des Waldcharakters je 100 m² Grundstücksfläche mindestens 1 Baum in Baumschulqualität 3xv. zu pflanzen ist; Nachpflanzungen haben nur mit gebietstypischen, standortgerechten und einheimischen Waldbäumen zu erfolgen;
b.) dass die Veränderungssperre mit Wirkung vom 09.07.2021 für ein weiteres Jahr verlängert wird;
c.) dass die Verwaltung bis Juni 2021 der Gemeindevertretung schriftlich den Bearbeitungsstand zum B-Plan „Ruhlsdorfer Straße“ mitteilt und dabei die in der Begründung formulierten Fragen beantwortet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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