Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Diese Regelungen stellen möglicherweise einen erheblichen Eingriff dar und es wird von mehreren Ausschussmitgliedern ein vertiefender Gesprächsbedarf angeregt. Der Bürgermeister schlägt eine 1. Lesung vor. Es folgt eine rege Diskussion, in der Herr Striegler und Herr Woehrlin für eine unverzügliche Beschlussfassung werben. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
die Richtlinie zur Baulandentwicklung der Gemeinde Wandlitz. Sie ist bei allen zukünftigen und in Aufstellung befindlichen Planvorhaben zur Wohnbebauung, bei denen der Verfahrensschritt Beteiligung nach §3 Abs.2 und §4 Abs.2 BauGB noch nicht durchgeführt wurde, anzuwenden.
Die Verwaltung prüft den kalkulatorischen Ansatz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3 (Hr. Hintze) |
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