Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Ein städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen. Diese Verträge enthalten in der Regel dahingehend eine Festlegung zu den Folgekosten, dass Einigkeit besteht, dass sich der Vorhabenträger in angemessener Weise an möglichen Folgekosten beteiligt. Hierzu ist ein separater Folgekostenvertrag abzuschließen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Straße der Freundschaft“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 |
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