Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Frau Guse fragt an, wie sicher es sei, dass dort wirklich sozialer Wohnungsbau entstehe? Sie sieht es problematisch, dass die Gemeinde das Vorhaben nicht selbst umsetze. Frau Bierwirth beantragt die Zurückstellung der Vorlage. Diese lag schon einmal vor und wurde zurückgestellt und zwar bis die Gemeinde eine eigene Wohnungsbaugesellschaft habe. Diese gäbe es aber jetzt immer noch nicht. Frau Berbig weist darauf hin, dass es sich bei den 8,50 € Kaltmiete nicht um eine Sozialmiete handele. Über den Antrag auf Zurückstellung wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis Zurückstellung:
Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die konzeptbasierte Ausschreibung von zwei Grundstücken im Ortsteil Prenden in Erbbaupacht für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je vier Wohneinheiten und die Durchführung des in der Beschlussvorlage beschriebenen Auswahlverfahrens. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist das Vorliegen eines positiven Bescheides zur gestellten Bauvoranfrage. Der Erbbauzins soll abweichend vom Grundsatzbeschluss vom 26.02.2004 hier 2% betragen. Dies soll der Absicherung eines günstigeren Mietzinses dienen. Die endgültige Vergabeentscheidung trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz. Der Beschlussfassung ist der endverhandelte Erbbaurechtsvertrag beizufügen.
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