Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten zur Ergänzung des kommunalen Wohnungsbau  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften
TOP: Ö 12
Gremium: A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 04.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0308 Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten zur Ergänzung des kommunalen Wohnungsbau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K54
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:MFH Prototyp
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei

Frau Guse fragt an, wie sicher es sei, dass dort wirklich sozialer Wohnungsbau entstehe?  Sie sieht es problematisch, dass die Gemeinde das Vorhaben nicht selbst umsetze.

Frau Bierwirth beantragt die Zurückstellung der Vorlage. Diese lag schon einmal vor und wurde zurückgestellt und zwar bis die Gemeinde eine eigene Wohnungsbaugesellschaft habe. Diese gäbe es aber jetzt immer noch nicht.

Frau Berbig weist darauf hin, dass es sich bei den 8,50 € Kaltmiete nicht um eine Sozialmiete handele.

Über den Antrag auf Zurückstellung wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis Zurückstellung:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:    0

Enthaltung:    0


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die konzeptbasierte Ausschreibung von zwei Grundstücken im Ortsteil Prenden in Erbbaupacht für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je vier Wohneinheiten und die Durchführung des in der Beschlussvorlage beschriebenen Auswahlverfahrens. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist das Vorliegen eines positiven Bescheides zur gestellten Bauvoranfrage.

Der Erbbauzins soll abweichend vom Grundsatzbeschluss vom 26.02.2004 hier 2% betragen. Dies soll der Absicherung eines günstigeren Mietzinses dienen.

Die endgültige Vergabeentscheidung trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz.

Der Beschlussfassung ist der endverhandelte Erbbaurechtsvertrag beizufügen.