Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktion SPD: Energiewirtschaftliche Beratung der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:32
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0331 Antrag der Fraktion SPD: Energiewirtschaftliche Beratung der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
SPD
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei

 

  • Frau Bierwirth erläutert den Antrag.

 

Frau Braune moniert den Inhalt des Fraktionsantrages, da die bisherige Arbeit der Arbeitsgruppe und des Ausschuss 6 sowie die des KEK nicht eingebunden ist. Sie verweist auf die Expertise des A6 und macht auf weitere Kosten für die von Herrn Simon beschriebenen Leistungen aufmerksam.

Frau Braune macht auf das „Minusgeschäft“ des Unternehmens aufmerksam.

 

Herr Borchert befürwortet eine Kooperation und nennt als Beispiel BAR-SHARE.

 

Frau Braune schlägt vor, den Geschäftsführer der Barnimer Energiegesellschaft (Herr Simon) in den Ausschuss Umwelt, Energie und ÖPNV einzuladen, um Abstimmungen zutreffen und beantragt eine 1. Lesung.

 

Herr Simon stellt sich vor und berichtet über die möglichen Leistungen der Barnimer Energiegesellschaft. Zu den von Frau Braune angemerkten Minussummen, erklärt er, dass die Barnimer Energiegesellschaft vom Kreistag budgetiert, Verluste ausgeglichen werden und Beratungsleistungen kostenfrei für die Gemeinde wären. Die Mitglieder einigen sich Herrn Simon zur nächsten Sitzung des Ausschusses 6 einzuladen.

.


Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 


Abstimmungsergebnis 1.Lesung:

 

Zustimmung:  6

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2