Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der vorliegende Planentwurf in der Fassung Dezember 2020 mit Begründung gebilligt wird.
2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 zu unterrichten, die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||