Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorgänge zwischen der Ortswehr Schönwalde, dem Bürgermeister und der Gemeindewehrführung Wandlitz
TOP: Ö 5
Gremium: A7 zeitweiliger Ausschuss zur Aufarbeitung und Aufklärung der Vorgänge zwischen der Ortswehr Schönwalde, dem Bürgermeister und der Gemeindewehrführung Wandlitz
Datum: Do, 08.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

Herr N. hatte 5 Fragen gestellt. Er wiederholt diese:

Begründung für Suspendierung, der Bürgermeister hatte gesagt, dass diese erfolgte, weil die Kameraden einen Anwalt eingeschaltet hätten, warum erfolgt eine Ungleichbehandlung der Vorgänge der Geschenkeübergabe im Dezember, dem Geburtstag des Bürgermeisters und dem Vorfall in Zerpenschleuse.

 

Der Bürgermeister erwidert, dass er die anwaltliche Vertretung nicht als Grund der Suspendierung genannt hat.

Frau Paulikat erläutert, dass es keine Ungleichbehandlung gebe, zwei Verfahren werden aktuell bearbeitet, ein Verfahren ist mit Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme abgeschlossen.

 

Frau W. begrüßt diesen Ausschuss, hatte sich darunter aber eher eine Sachanalyse des Verwaltungsvorganges vorgestellt. Sie erfragt, ob dem Ausschuss der chronologische Ablauf und die einzelnen Dokumente vorliegen. Das bejaht Herr Berlin, damit wurde sich intensiv im nichtöffentlichen Teil der vergangenen Sitzung auseinandergesetzt.

Die Bescheide lagen noch nicht vor, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen waren.

Aus Sicht von Frau W. sollte zunächst der Ausschuss ein Votum abgeben und erst dann eine Entscheidung über eine Disziplinarmaßnahme getroffen werden.

Herr Berlin erläutert, dass dies nicht Aufgabe des Ausschusses sei, über eine Disziplinarmaßnahme zu entscheiden. Vielmehr bedarf es einer sauberen Trennung zwischen der Entscheidung und der Kompetenz des Ausschusses.

Frau W. betont, dass es wichtig ist, nicht nur den Bürgermeister, sondern auch die betroffenen Kameraden zu hören. Zielführend sei das nicht. Herr Berlin erläutert, dass der Bürgermeister immer ein Rederecht hat.

Des Weiteren erfragt Frau W., ob das Thema hauptamtliche und ehrenamtliche Tätigkeit in einer Person diskutiert wurde.

 

Herr M. erfragt, warum der Verstoß nicht durch das Gesundheitsamt geahndet wurde, sondern durch die Gemeinde. Er findet es nicht in Ordnung, dass der Bürgermeister dazu sein Einvernehmen erklärt hat. Darüber hinaus erfragt er, ob es verhältnismäßig entschieden hat bei Kameraden, die 25 bis 30 Jahre bereits in der Feuerwehr sind.

Frau Paulikat erläutert, dass der Bürgermeister laut Gesetz nicht der Maßnahme zustimmen muss (Einvernehmen), sondern vielmehr nur sein Benehmen (Kenntnisnahme) erklären muss. Die Verhältnismäßigkeitsabwägung muss Inhalt eines Bescheides sein.

Herr Krajewski betont, dass das Rechtsstaatprinzip in jedem Fall zu beachten ist.

 

Herr Berlin übergibt eine Anzeige, die ihm während der gestrigen Sondersitzung in den Briefkasten gesteckt wurde, an Frau Paulikat zur Weiterleitung an den Landkreis. Auch andere Gemeindevertreter haben diese Post bekommen.

 

Herr S. erwidert auf die Anfrage von Herrn N. und stellt den Vorgang richtig, dass hier eine Hydrantenprüfung stattgefunden hat und keine Feier.

 

Frau S. verweist auf die Dinge, die im Moment verbreitet werden, ohne dass genaue Informationen vorliegen, so von Herrn N., dass es eine Feier am 18.12.2020 gegeben haben soll und von Frau Berbig, die die stattgefundene Ausbildung in Zweifel zieht. Hier sollte man sich zunächst genaue Informationen einholen.

 

Herr T. erfragt, warum die Mannschaft über die Disziplinarmaßnahme aus der Zeitung erfährt. Beide Kameraden genießen das Vertrauen der Mannschaft.

Frau Paulikat erwidert, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und auch der Weg des einstweiligen Rechtschutzes möglich ist.

Herr Bury ist der Meinung, dass das Verfahren die eine Seite, die Kommunikation der Verwaltung die andere Seite ist.

Herr Siebert erfragt, warum die Presse die Information hat, worauf Herr Berlin erwidert, dass die Betroffenen über die Verwendung der Unterlagen selbst entscheiden.

Herr Krajewski gibt zu Protokoll, das aus seiner Sicht nach § 54 die Gemeindevertretung über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren ist und ihm der Inhalt der Verfügung nicht bekannt ist.

 

Frau F. ist der Meinung, dass alle Kameraden aus Schönwalde von der Gemeindewehrführung und den anderen Kameraden gemobbt werden. Der Umgang bei Einsätzen geht gar nicht, es wird ein privater Krieg gegen die Kameraden geführt. Die Bürger bekommen die Problematik mit und verlieren das Vertrauen.

Frau Paulikat legt dar, dass dieses Empfinden aus daraus resultieren kann, dass während der Einsätze die Wehren gehalten sind, getrennt zu agieren. Darüber hinaus sind es schwierige Bedingungen während der Corona-Pandemie.

 

Herr Berlin erfragt, ob es Bedenken gegen die Fotoerlaubnis für die Presse gibt. Es werden keine Bedenken geäußert.

 

Herr Rüdiger vermisst das richtige Fingerspitzengefühl. Vielmehr hätte abgewartet werden müssen, was für ein Ergebnis durch den Ausschuss erzielt wird.

Er erfragt, ob die Gemeindewehrführung die Leitung der Ortswehr übernommen hat, was der Bürgermeister bestätigt.

Frau Czok-Alm schließt sich der Auffassung von Herrn Rüdiger an. Es ginge um Kameradschaftspflege, pandemiebedingt wäre das Gesundheitsamt für die Ahndung des Vorfalls zuständig, warum darf die Gemeindewehrführung Maßnahmen erlassen.

Herr Berlin stellt klar, dass das Gesundheitsamt für die Ahndung nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig ist, die Gemeindewehrführung allerdings bei Verstößen gegen die Dienstanweisung.

Frau Czok-Alm meint, man muss die Sachebene – laufendes Verfahren und die emotionale Ebene auseinanderhalten. Es ist ein Fehler, dass die Angelegenheit so hochkocht. Es bedarf jetzt einer knallharten Transparenz und eines Eingestehens der Fehler. Es muss eine offene Aufarbeitung geben, alle Kritik muss offen auf den Tisch gelegt werden.

 

Frau M. erfragt, warum die Ortswehr Schönwalde keine Lehrgänge zugewiesen bekommen hat. Sie hat ein ungutes Gefühl, die Kameraden werden nicht einmal mehr gegrüßt.

Auch der Bürgermeister hat in die umgekehrte Richtung ein ungutes Gefühl, insbesondere, weil falsche Informationen verbreitet werden und damit etwas schief läuft.

 

Frau F. appelliert an alle, dass die gegenseitigen Beschuldigungen endlich ein Ende haben müssen. Sie ist in der Jugendfeuerwehr „groß“ geworden, verbindet damit viel, die Kameradschaftspflege ist gerade bei der Feuerwehr sehr wichtig.

 

Herr Bury trägt seine persönliche Erklärung vor, die er zu Protokoll gibt.

Es entsteht ein Disput zwischen ihm und dem Bürgermeister wegen der Anschuldigung von Herrn Bury, dass die Verwaltung dilettantisch und rechtswidrig gehandelt hat. Die Führung dieses Disputs wird von Herrn Krajewski stark kritisiert.

 

Frau Bohnebuck hatte an den Bürgermeister die Frage gerichtet, warum die Ortswehrführung Schönwalde keine Information über die online-Schulung erhalten hat. Die Antwort steht noch aus.