Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Prüfung der Einführung einer Feuerwehrrente  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 11
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0315 Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG: Prüfung der Einführung einer Feuerwehrrente
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
    OA_Ordnungsamt
   Bgm

Herr Krajewski führt zur Beschlussvorlage ein.

Herr Siebertz weist darauf hin, dass die CDU bereits seit längerem die Feuerwehrrente auf Landesebene anregt. Auch Frau Mauersberger schließt sich dem an, weist darauf hin, dass eine Landesregelung gefunden werden muss, eine kommunale Lösung sieht sie nicht als zielführend an.


Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung bekennt sich zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die bisherigen Instrumente, die im Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19) normiert sind, bedürfen einer Weiterentwicklung.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband Verhandlungen mit dem Land zur Einführung einer „Feuerwehrrente“ nach dem Thüringer Modell anzuregen. In Thüringen gibt es seit 2010 eine kapitalgedeckte Feuerwehrrente, die zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Gemeinden finanziert und dem Angehörigen nach Ausscheiden aus der aktiven Feuerwehr monatlich ausgezahlt wird. Über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem kommunalen Spitzenverband informiert der Bürgermeister die Gemeindevertretung.

 

3. Der Bürgermeister prüft und erstellt ein gemeindliches Konzept zur Einführung einer Feuerwehrrente in der Gemeinde für Feuerwehrangehörige, die aus der aktiven Wehr ausscheiden. Dabei sind die rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Modell zu prüfen. Das Konzept ist der Gemeindevertretung bis zum 30. September 2021 vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Enthaltung:  3 (H)