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Herr Schlauß nimmt an der Abstimmung nicht teil. Herr Berlin stellt den Antrag, diesen Beschluss, wie im vorangegangenen Hauptausschuss auch, als 1. Lesung zu behandeln.
Beschluss: - zur Vergabe des Grundstücks 1 (Gemarkung Schönerlinde, Flur 4, Flurstücke 184 und 191) im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 106.515 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart. Eine Belastungsvollmacht wird in Höhe von max. 250.000 € erteilt.
- zur Vergabe des Grundstücks 2 (Gemarkung Schönerlinde, Flur 4, Flurstück 192) im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 99.900 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart. Eine Belastungsvollmacht wird in Höhe von max. 250.000 € erteilt.
- zur Vergabe des Grundstückes 3 (Gemarkung Schönerlinde, Flur 4, Flurstück 193 und Flur 5, Flurstück 510; „Chausseehaus“) im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 80.000 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes, Entschädigungsbetrag Gebäude 0 €. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart. Eine Belastungsvollmacht wird in Höhe von max. 300.000 € erteilt.
- nachfolgend im Falle der erfolglosen Ausschreibung zum Verkauf des Grundstücks im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot (Mindestgebot 80.000 €). - nachfolgend im Falle der erfolglosen Ausschreibung zum Verkauf zum Festpreis von 80.000 €.
Abstimmungsergebnis (1. Lesung): Zustimmung: 28 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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