Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Bürgermeister erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
1. Die Neuaufstellung und Fortführung des Verfahrens für den Bebauungsplan "L 100 Wandlitzsee - Bereich 3" (vgl. Anlage); 2. die erneute Abfragung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung; 3. die Durchführung des 2-stufigen LSG-Ausgliederungsverfahrens 4. GRZ je Flurstück von 0,3 (GRZ 1= 0,3, GRZ 2 = 0,45); 5. maximal 2-stöckige Bebauung; 6. Baugrenze von min.18 m ab der Straßenmitte der L 100; 7. Baugrenze von min.30 m ab der Gleismitte der NEB-Strecke; 8. Mindestgrundstücksgröße von 1000 m²; 9. Geltungsbereich reduziert sich um die Flurstücke 894 und 895 / Flur 4 von Wandlitz; 10. die Flurstücke 881, 882, 883, 884, 885, 886, 887 und 888 / Flur 4 von Wandlitz sind als Waldfläche festzulegen; 11. ortsbildprägende Bäume sind zu verorten, im B-Plan darzustellen und zu erhalten; 12. Flurstück 889 / Flur 4 von Wandlitz ist von Bebauung freizuhalten, da es bereits heute Wegefunktion besitzt
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 4 |
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