Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft hier: Bericht zum gegenwärtigen Sachstand und weiteres Vorgehen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften
TOP: Ö 15
Gremium: A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 09.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
MV/2021-0064 Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft;
hier: Bericht zum gegenwärtigen Sachstand und weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei   

Herr Kirschner informiert, dass für die Mitgliedschaft in der AG aus jeder Fraktion 1-2 Vertreter entsendet werden sollen.

Frau Bierwirth möchte wissen, warum die Gründung in Form einer Genossenschaft ausgeschlossen werden soll? Herr Dr. von Szczepanski meint, dass hier eine Problemlösung avisiert wird, ohne das Problem darzustellen und fragt nach dem Grund. Herr Siebert teilt mit, dass der Prüfauftrag durch die Gemeindevertretung der Gemeindeverwaltung erteilt wurde. Es geht darum, neu Wege zu gehen, um schnell sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen.

Zum Workshop soll eine Auflistung vorgelegt werden, wie sich die Wohnungsanträge in der Gemeinde zusammensetzen.

Frau Bierwirth ist weiterhin der Meinung, man sollte die Gründung einer Genossenschaft nicht ausschließen. Herr Siebert teilt mit, dass dies so festgelegt worden sei, nachdem der damalige Leiter des Hauptamtes eine umfassende Prüfung vorgenommen habe. Frau Guse meint, da dieser sich nicht mehr im Dienst befände, die Prüfung noch einmal erfolgen solle. Den Ausschussmitgliedern soll dann diese Begründung dafür vorgelegt werden.

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die Mitteilungsvorlage zum Prüfauftrag „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ zur Kenntnis. Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird gebilligt.