Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Frau Daul, eine von 3 Eigentümerinnen des Rahmersee, äußert sich verwundert über die BV im TOP Ö10 und bemängelt die fehlende Information bzw. vorherige Anhörung durch die Gemeindeverwaltung. Herr Gesch stellt klar, dass ein Bauantrag zunächst stets auf ein bestimmtes Flurstück und nicht auf einen bestimmten Eigentümer bezogen ist. Wenn aber ein Flurstück nicht im Eigentum des Antragstellers ist, ist ein Bauantrag i.d.R. nicht realisierbar. Er erläutert für diesen konkreten Fall die besonderen Kriterien, die ein solch privilegiertes Vorhaben im Außenbereich ermöglichen, worüber aber letztendlich das Bauordnungsamt und das Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises urteilen müssen. So entscheidet die Gemeinde Wandlitz wie vorgeschrieben hier innerhalb von 2 Monaten lediglich formal über Baurecht, nicht aber über privatrechtliche Aspekte des Eigentums. Herr Gesch empfiehlt Frau Daul eine möglichst einvernehmliche Lösung mit der Antragstellerin zu finden sowie ggf. wegen Ihrer Vorbehalte von sich aus direkt beim Bauordnungsamt des LK Barnim vorzusprechen. Herr Seefeldt führt aus, dass in dieser Beschlussvorlage keine Differenzen der Antragstellerin mit Dritten zu erkennen sind. Auf Nachfrage von Frau Mauersberger wird festgestellt, dass alle drei Eigentümer des Sees ein selbständiges, aktenkundiges Fischereirecht ausüben dürfen. Frau Rostin als Vertreter der Antragstellerin erläutert kurz Ihre Position und bestätigt, dass das gleichberechtigte Fischereirecht von Frau Daul nicht beeinträchtigt wird. Außerdem würden Frau Daul entsprechende Informationen per E-Mail seit September 2020 vorliegen. Herr Striegler bittet darum, dass privatrechtliche Belange auch privat geklärt werden.
Herr Herrlich verweist als nächster Redner auf den Schutz der Gierwiese und sieht diesen durch eine illegale Müllablagerung im hinteren Bereich der August-Bebel-Straße sowie durch eine große versiegelte Fläche vor dem letzten Grundstück gefährdet. Herr Gesch sagt für das Müllproblem die Weiterleitung an das Ordnungsamt sowie für die Versiegelung eine Prüfung durch das Tiefbauamt zu. Er erklärt im Weiteren, dass der Baulastträger – in diesem Fall die Gemeinde – für Probleme im öffentlichen Straßenraum zuständig ist. Dies gilt sowohl für den Außen- als auch für den Innenbereich. Die von Herrn Herrlich abgegebenen Unterlagen zum Thema liegen dem Protokoll bei. (Anlage 1) Protokollauftrag (A6/ 210303/ 1; OA): Beseitigung Müll Ecke An der Gierwiese/ August-Bebel-Str. Protokollauftrag (A6/ 210303/ 2; AL-TB): Prüfung der Möglichkeit für die Entsiegelung der Fläche An der Gierwiese/ August-Bebel-Straße.
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