Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze erinnert an seine Anfrage zum Zustand der Zufahrt Rosen-Apotheke. Außerdem weist er darauf hin, dass die Holzbrücke in Verlängerung der August-Bebel-Straße marode ist. Er äußert sich kritisch zu der erfolgten Fällung der Blautannen am Bahnhof Wandlitzsee. Es ist unüblich und sei nicht nachzuvollziehen, dass die Umsetzung des Beschlusses vor der Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt ist. Herr Borchert antwortet, dass die Umsetzung erfolgen musste, da ab 1. März die Vegetationsperiode begonnen hat. Ferner wird darauf hingewiesen, dass hier ein Beschluss generell gesetzlich nicht zwingend erforderlich gewesen wäre. Herr Hintze kann der Argumentation nicht folgen, da auch ein Ausnahmeantrag hätte gestellt werden können. Herr Borchert informiert darüber, dass das OVG Berlin-Brandenburg den Regionalplan Wind für Unwirksam erklärt hat. Die entstandene Lücke könne vorübergehend durch den gefassten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ geschlossen werden. Herr Striegler fragt an, ob in der Verwaltung seit Mitte Februar Bauanträge bzw. Bauvoranfragen im Teilbereich 1, 2 oder 3 des Bebauungsplanes L100/Wandlitzsee eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt schriftlich. Herr Striegler weist darauf hin, dass die Straßenreinigungssatzung vorsieht, dass das Streugut bei Tauwetter zu beseitigen ist. Dies ist bisher nicht erfolgt. Die Beseitigung des Streugutes ist zum Erhalt der Straße erforderlich, da es sonst in den Straßennebenbereich gelangt und die Mulden hierdurch ihre Funktion verlieren. Herr Borchert antwortet, dass der Bauhof bereits mit der Beseitigung begonnen hat. Herr Hintze erinnert an seinen Anfrage zur Befangenheit von Frau Bohnebuck. Hier sollte eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht erfolgen.
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