Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Bürgermeister betritt den Beratungskreis und eröffnet den Tagesordnungspunkt. Es sind acht Stimmberechtigte anwesend. Er erfragt, welche Variante die Mitglieder abstimmen lassen wollen.
Die Mitglieder geben bekannt, der Empfehlung des Bauausschusses zu folgen. Punkt C wird abgestimmt. Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
a) Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses und die Fällung von 4 Bäumen (2 Fichten und 2 Eichen) auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 100.
oder
b) Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Verschiebung/Umplanung des Bauvorhabens, so dass die eine Eiche im Stellplatz- und die eine Fichte im Eingangsbereich nicht beeinträchtigt werden, auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 100.
oder
c) Die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ruhlsdorfer Straße“ zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Verschiebung des Bauvorhabens auf den hinteren Grundstücksteil ohne Fällung von Bäumen (mindestens jedoch Erhalt der 2 Eichen) auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 100.
Abstimmungsergebnis Punkt C:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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