Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 60, Kirchstraße 2 Umnutzung einer Scheune und eines Stalls zum Wohnhaus, Neubau eines Abstellgebäudes   

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-A1/2020-0076 Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz", 1. Änderung,
Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 60, Kirchstraße 2
Umnutzung einer Scheune und eines Stalls zum Wohnhaus, Neubau eines Abstellgebäudes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA34
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 15.03.2021
Aktenzeichen:W 6340071/20
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   HB_Hochbau

Herr Borchert erläutert die Beschlussvorlage.

Frau Bohnebuck berichtet über die Empfehlung des Bauausschusses, den letzten Punkt zu streichen.

 

 

Die Mitglieder beraten und einigen sich wie folgt:

Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu der beantragten Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Dachform von Nebengebäuden (Ausbildung als Sattel- oder Pultdächer, § 4 Abs. 3). Das Nebengebäude ist mit einem Flachdach mit Attika geplant (Pkt. 2).

 

  • „Der geforderten Leibungstiefe von max. 0,12 (§ 7 Abs. 5). Durch die vorgesetzte Fassade (Dämmung) wird eine Tiefe von 0,24 m erreicht (Pkt. 7).

 

Den übrigen Punkten wird zugestimmt

 

.


 

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zu den beantragten Abweichungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Dachform und der Dachneigung von Hauptgebäuden (Satteldächer mit symmetrischer Dachneigung von 30-45°, § 4 Abs. 1). Das umgenutzte Stallgebäude hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 16° (Pkt. 1).
  • Der erforderlichen ortstypischen Dachüberstände von 0,2 m bis 0,5 m bzw. 0,25 m (§ 4 Abs. 4). Der Dachüberstand der Scheune beträgt an der Traufe 0,75 m (Pkt. 3).
  • Der Zulässigkeit von Dachflächenfenstern lediglich an der straßenabgewandten Seite (§ 5 Abs. 1). Auf der straßenzugewandten NW-Seite wird ein Dachflächenfenster eingebaut (Pkt. 4).
  • Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Die quadratischen Formate der Gebäude sind Bestandsfenster (Pkt. 5).
  • Der Formate der Fenster und Türen (stehendes Format, § 7 Abs. 3). Auf der SW-Seite wird ein liegendes Fenster eingebaut (Pkt. 6).
  • Der geforderten Leibungstiefe von max. 0,12 (§ 7 Abs. 5). Durch die vorgesetzte Fassade (Dämmung) wird eine Tiefe von 0,24 m erreicht (Pkt. 7).

 

 

 

Der Hauptausschuss versagt seine Zustimmung zu der beantragten Abweichung von der Gestaltungssatzung hinsichtlich:

 

  • Der Dachform von Nebengebäuden (Ausbildung als Sattel- oder Pultdächer, § 4 Abs. 3). Das Nebengebäude ist mit einem Flachdach mit Attika geplant (Pkt. 2).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0