Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Präsentation von Vorhaben/Bauvorhaben an der Nordspitze des Stolzenhagener Sees und im Bereich - An der Trift, in Stolzenhagen  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Di, 23.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

Herr Krajewski weist daraufhin, dass Frau Dentzer den Top übernimmt, da Herr Krajewski Mitglied der Stiftung „Familie Werner und Anita Otto-Stiftung/Seestiftung Stolzenhagen“ und somit befangen ist.

 

Die Betreiber des Vorhabens, Herr Benner und seine Begleitung, stellen das Bauvorhaben vor.

Dafür wird die Änderung des FNP der Gemeinde Wandlitz angestrebt.

Zusammenfassend beinhaltet das Vorhaben folgende Planungen:

- Stiftung Haus am See: Jugendförderung durch Musikschulangebote, Nachhilfe,      Errichtung eines Naturlehrpfads, etc…,

- Hofgutladen in Anlehnung an das ehemalige Gut Stolzenhagen,

- italienisches Restaurant im Dorfkern,

- Mehrgenerationen-Wohnen,

- Amalienpark (Leben-Wohnen-Arbeiten/Leicht gestalten),

- Baugrundstücke: 21.352 qm,

- Ausgleichsfläche: 6.817 qm,

- Ausgleichsfläche „Haus am See“: 1.998 qm,

- Errichtung von Einfamilienhäuser (unabhängige Null-Energie-Haus - Strom und Wärme aus der Sonne).

 

Die Gäste haben nun die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.

 

Ein Bürger fragt nach konkreten Plänen des Bauvorhabens. Mit welchen Preisen ist zu rechnen? Er wünscht sich mehr Fakten. Herr Benner kann derzeit noch keine Mieten und Preise mitteilen. Dazu sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen.

 

Eine Bürgerin fragt, was soll ganz genau an der Trift entstehen?

Es ist geplant, max. zweigeschossige Einfamilienhäuser zu errichten.

 

Eine weitere Frage ist, wie viele Wohneinheiten entstehen sollen bzw. wie viele Personen dort später wohnen können?

Herr Benner teilt mit, dass er diese Frage derzeit noch nicht beantworten kann.

 

Von Bürgern wird angesprochen, dass das geplante Bauvorhaben den Dorfcharakter von Stolzenhagen absolut verwirkt. Herr Krajewski als Ortsvorsteher und Mitglied der Stiftung „Familie Werner und Anita Otto-Stiftung/Seestiftung Stolzenhagen“ wird direkt befragt, ob er dieses Vorhaben unterstützt. Er teilt mit, dass er dieses Projekt nicht unterstützt.

 

Frau Otto (Inhaberin der Stiftung) meldet sich zu Wort. Sie weist daraufhin, dass die Fläche am See ein Landschaftsschutzgebiet darstellt. Die Stiftung lehnt das Projekt ab.

Herr Benner antwortet dazu, dass die Landschaftsschutzgebiete geschützt werden.

 

Eine Bürgerin weist klar daraufhin, dass die unbebauten Grünflächen nicht bebaut werden sollen. Zunächst könnten die Baulücken geschlossen werden.

 

Ein Bürger fragt, warum wird ein Landschaftsschutzgebiet durch FNP geändert, so dass hier eine Bebauung stattfinden soll. Er fragt, warum eine Landschaftsschutzfläche als Ausgleichsfläche dargestellt wird, wenn sie doch bereits Natur ist.

 

Ein Bürger gibt zur Kenntnis, dass die meisten Bürger des OT Stolzenhagen diese Bebauung nicht wünschen. Besser wäre doch eine Lückenbebauung. Gewünscht ist auch kein Massenzuzug.

 

Ein Bürger fragt nach den nächsten Verfahren, die nunmehr anstehen? Er wünscht sich von der Gemeinde eine Antwort, ob es in diesem Bereich ein Konzept der Gemeinde gibt. Aus seiner Sicht gilt dort § 34 BauGB.

 

Herr Harald Lehmann stellt an die Verwaltung folgende Frage und bittet um schriftliche Antwort. Seine Kontaktdaten wurden bei der Protokollantin hinterlegt.

Kann, aufgrund der heutigen Diskussion, der Antrag auf Änderung des FNP im Vorfeld ablehnt werden?

 

Herr Benner teilt mit, dass er privatrechtlich die Änderung des FNP gestellt hat.