Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Tagesordnungspunkt wird geöffnet und es wird gemeinsam mit dem A 2 beraten.
Herr Lüthke erläutert ausführlich den Hintergrund zur Einberufung der heutigen Sondersitzung des A2 zum v.g. TOP.
Die Abstimmung muss getrennt in den beiden heutigen Gremien stattfinden. Zuerst erfolgt die Abstimmung im Ortsbeirat und dann im A2.
Die Mitglieder des A2 stimmen einstimmig darüber ab, dass der Ortsbeirat Wandlitz ihr Rederecht wahrnehmen kann um eine gemeinsame inhaltliche Diskussion durchführen zu können.
Frau Bohnebuck erläutert das Vorhaben, den bisherigen Geltungsbereich in drei Teile aufzuteilen, mit der Absicht, das Aufstellungsverfahren für den Teilbereich 2 in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Die Verfahren für die dann verbleibenden Teilbereiche 1 und 3 sollen nach der Fassung der entsprechenden Beschlüsse zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Frau Bohnebuck teilt weiterhin mit, dass zwei Anträge gestellt wurden zur Veränderungssperre. Ein Antrag betrifft die Aufhebung der Veränderungssperre und ein zweiter Antrag die Veränderungssperre für den neuen Bereich zwei. Diese zwei Anträge werden zurückgenommen, da diese rechtlich angreifbar wären. Durch Frau Bohnebuck wurde im Rahmen der Erläuterungen zu den vorliegenden Beschlussfassungen darauf hingewiesen, dass auf eine Aufhebung der rechtskräftigen und einen erneuten Beschluss einer zukünftigen Veränderungssperre aufgrund rechtlicher Unwägbarkeiten verzichtet wird.
Frau Urrutia-Grothe hat rechtliche Bedenken, ob es rechtssicher ist einen neuen B-Plan auf den bestehenden zu legen und somit die Veränderungssperre zu umgehen. Frau Urrutia-Grothe stellt eine Anfrage hinsichtlich der Fristen des beschleunigten Verfahrens. Es gibt den Bereich zwei, wo ein beschleunigtes und auch wichtiges Verfahren angestrebt wird, im Teil 3 wie sind da die Fristen/Vorläufe? Am 21.09.2020 kam ein Schreiben eines Fachanwalts, wo genau die Verfahrensschritte aufgezeigt wurden. Auf die Frage von Frau Urrutia-Grothe an die Verwaltung, was seitdem passiert ist, antwortet Frau Bornkessel detailliert. Insbesondere verwies sie darauf, dass die Fraktionen sich zu diesem Zeitpunkt mit dem Erhalt von 2 Häusern und der Konkretisierung der Planungsziele als Auftrag an die Verwaltung beschäftigt hatten. Herr Gesch verwies ergänzend auf den Verfahrensablauf, welcher allen Beteiligten im Rahmen der letzten GV am 3.12.20 übergeben wurde.
Herr Hintze teilt mit, dass gemäß Baugesetzbuch die Gemeinde erst nach 4 Jahren Veränderungssperre entschädigungspflichtig ist.
Herr Striegler schließt sich der Frage von Frau Urrutia-Grothe an, hinsichtlich der Bearbeitungszeit der Verwaltung. Herr Liste bittet die Verwaltung zur Sondersitzung der GV eine Antwort zu erteilen. Es sollte ergebnisorientiert diskutiert werden und nicht nur vorwurfhaltig.
Frau Bohnebuck schlägt eine Erweiterung der Beschlussvorlage um den Punkt 6 vor, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Gemeindevertretern und Verwaltung zu bilden. Wichtig wäre seitens der Fraktionen, Mitglieder zu entsenden, die sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen können. Ziel ist es den Bebauungsplan zeitnah in die Auslegung zu bringen. Weiterhin ergänzt Frau Bohnebuck die Beschlussvorlage um den Punkt 7. Für den Bereich 3 ist zum nächsten Sitzungslauf durch die Verwaltung ein Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Auf die Frage von Herrn Hintze, wie beschieden werden soll, da es sich bei dem TOP um keine Beschlussvorlage handelt, antwortet Herr Lüthke, dass der Ortsbeirat Wandlitz ein Anhörungsrecht hat, welches dem Ortsbeirat befähigt zu diesem Thema zu beraten und die Entscheidung hinsichtlich einer Beschlussfassung steht dem Ortsbeirat vollkommen frei. Der Ortsbeirat folgt dem Vorschlag von Frau Bohnebuck zur Gründung einer Arbeitsgruppe und beschließt die Vorlage mit dem Zusatz
Zustimmung: 8 (Herr Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
Der A 2 beschließt die Vorlage mit der Ergänzung zur Bildung einer Arbeitsgruppe
Zustimmung: 5 (Herr Hintze) Ablehnung: 1 Enthaltung: 1
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