Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Änderung der Verwendung der Mittel der Ortsbeiräte aufgrund der Corona-Maßnahmen  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 25
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:26
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0258 Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Änderung der Verwendung der Mittel der Ortsbeiräte aufgrund der Corona-Maßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt   

Es entsteht ein reger Austausch.

Herr Hintze äußert sich kritisch. Gemäß Kämmerer stehen dem Ortsbeirat 50% definitiv zu. Herr Hintze ist der Ansicht, dass das ausreichend ist und appelliert darauf, mit den Mitteln behutsam umzugehen, es handle sich dabei um Steuergelder. Er erinnert außerdem daran, dass viele Baumaßnahmen geplant/in Bearbeitung sind und der Solidargedanke nicht vergessen werden sollte, denn dafür sind große finanzielle Mittel notwendig.

 

Herr Dudyka wägt das Für und Wieder der Beschlussvorlage ab.

 


Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 Art. 3 folgende Änderung und Ergänzung der §§ 46, 47 Brandenburger Kommunalverfassung in der Hauptsatzung § 10 der Gemeinde Wandlitz.

 

1. Der § 10 der Hauptsatzung wird durch einen neuen Punkt (6) wie folgt ergänzt:

Dem Ortsbeirat wird ein jährliches Ortsteilbudget zur Verfügung gestellt.

Dieser kann in eigener Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen entscheiden. Die Höhe des festzulegenden Ortsteilbudgets wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Näheres regelt eine Satzung.

 

2. Auf der Grundlage des § 47 Kommunalverfassung wird der § 10 der Hauptsatzung um einen Punkt 10 a wie folgt erweitert: Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, erhalten die Rechte der Kontrolle, in entsprechender Anwendung des § 29 Kommunalverfassung, wenn es ihren Ortsteil betrifft.

 

3. Die auf Grund der Corona-Maßnahmen jeweils nicht ausgeschöpften Mittel der Ortsbeiräte werden zu 100% den Ortsbeiräten übertragen.

Sie können mit Beschluss der Gemeindevertretung dem Ortsteilbudget der Ortsbeiräte gutgeschrieben werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 3 (Herr Hintze) 

Enthaltung: 0