Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 25.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0235 Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.02.2021
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    K_Kämmerei

 


Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich  Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der               Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen:

 a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig    festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht                             zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im                                                         städtebaulichen Konzept.

 b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der                 Deponie zu qualifizieren.

 c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine    Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der                             Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung                             sollen               auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der                             zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine                                           zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen                                           einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine                             Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege                             und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung.

 d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen,   halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind                             öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und                             langfristig zu               erhalten.

 e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu   errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum                             (angelehnt               an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden.                             Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise                                           nachzuweisen.

 f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer   auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-,                                           Westseite als Solardächer auszubilden.

 g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-,                Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in                             den B-              Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu                             regeln.

 

 h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor   dem Autoverkehr bevorzugen.

 i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche                   Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu                                           sichern.

 j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste   und entsprechende Services zu prüfen.

 k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren   Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/                             öffentlicher Raum zur Verfügung stellen.

 

2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept  zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen               Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den               Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes               sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h.               sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte,               einfließen.

3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur  und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im               Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb               entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach               Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der               Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale               Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen.

4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und  Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“               bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG,               wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen:

 a. Schaffung von Planungs- und Baurecht

 b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch   geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen

 c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau

 d. Klärung der Erschließungssituation

 e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des                 Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B-                            Plangebietes der NEB.

 

5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom  18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den               städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im               April 2021 abzuschließen.

6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV.  Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und               Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der               derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des               Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein               separater Beschluss vorzulegen.

7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von  Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der               Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen.               Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale               Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu               diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur               Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach               notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum               Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden.

 

8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung  zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu               geben.

 


Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 2

Ablehnung: 2

Enthaltung: 2