Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es wird ein Video abgespielt. In dem Video stellen sich verschiedene Jugendliche vor. Sie begründen die Befürwortung des Jugendparlaments mit verschiedenen Argumenten und bitten die Mitglieder um Zustimmung.
Herr Borchert bedankt sich bei den Jugendlichen.
Herr Bury äußert seine Bedenken. Er macht darauf aufmerksam, dass Kinder nicht geschäftfähig sind und diese aus verfassungsrechtlichen Gründen außer Betracht gelassen werden sollten. Er macht deutlich, dass nur Menschen einbezogen werden sollten, welche auch juristisch einbezogen werden können. Er befürwortet im Allgemeinen das Parlament für Jugendliche, dennoch möchte er den Antrag nicht in dieser Geschwindigkeit und auch nicht angelehnt an dem Beispiel Straußberg beschließen.
Frau Bierwirth klärt auf, dass die Satzung von Straußberg nur ein Beispiel ist. Es müsse gemeinsam mit den Jugendlichen eine Satzung erarbeitet werden.
Herr Krajewski entgegendet dem Redebeitrag von Herrn Bury und macht auf die Kommunalverfassung aufmerksam. Er schildert, dass das Land Brandenburg Kinder und Jugendliche eindeudig einbezieht und verweist auf § 18a.
Herr Berlin verweist auf den Absatz 4 der Kommunalverfassung und spricht sich für das Jugendparlament aus.
Herr Borchert lässt Frau Urrutia Grothe per Zoom-Meeting zu und erteilt ihr das Wort.
Frau Grothe stellt klar, dass es sich hierbei nicht um Mitbestimmung der Jugendlichen handle, sondern vielmehr um einen rechtlichen Rahmen der Beteiligung zu schaffen. Sie erläutert den Unterschied und erklärt, dass die Gestaltungsmöglichkeiten noch offen sind.
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Beschluss:
Die bisherigen, projektbezogene und offene Beteiligungsformen sollen ausdrücklich erhalten bleiben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2
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