Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es besteht kein Redebedarf.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz wird im § 5 wie folgt geändert:
Sachkundige Einwohner*innen im Sinne des § 43 Abs. 4 BbgKVerf. erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 EUR.
Damit erhöht sich das Sitzungsgeld für sachkundige Einwohner*innen um 10 EUR je Sitzung.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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