Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete"  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 38
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:09 - 22:05
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0270 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Der Bürgermeister
BA
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm

Herr Hintze macht auf die Dringlichkeit aufmerksam. Er stellt den Antrag, die Windeignungsgebiete Wandlitz und Prenden zu streichen und die Windeignungsgebiete Klosterfelde und Schönerlinde zu belassen.

 

Frau Guse und Herr Wagner möchten den Antrag gern stützen und dafür plädieren, dass der Liepnitzwald gestrichen wird.

 

Der Bürgermeister klärt auf, dass der Geltungsbereich das gesamte Gemeindegebiet umfasst und eine Verhinderungsplanung nicht zulässig sei.

 

Frau Hoyer interessiert sich dafür, wie man sicherstellen kann, dass die Anwohner/innen der betreffenden Gebiete in die Planung mit einbezogen werden.

 

Die Fraktion F.Bg.W. beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Herr Berlin beantragt Schluss der Aussprache und darüber wird abgestimmt.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis (Ende der Aussprache)

Zustimmung: 23

Ablehnung:    5 (Hintze)

Enthaltung:    1

 

 

 

Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag Hr. Hintze)       

Zustimmung: 9 (Hintze)

Ablehnung:   13

Enthaltung:    7

 

Namentliche Abstimmung:

 

Bebensee, Heiko:  Enthaltung  

Berbig, Kerstin:  Enthaltung

Bergner, Frank:  Enthaltung

Berlin, Olaf:   Ja

Bierwirth, Petra:  Ja

Bohnebuck, Gabriele: Enthaltung

Borchert, Oliver:  Ja

Brauer, Rico:   Ja

Braune, Monika:  Enthaltung

Bury, Nobert:   Nein

Czok-Alm, Isabelle:  Nein

Guse, Katrin:   Enthaltung

Hintze, Jürgen:  Nein

Hirsch, Alexandra:  Nein

Hoyer, Katja:   Enthaltung

Kirschner, Wolfgang: Enthaltung

Krajewski, Jürgen:  Enthaltung

Landmann, Anja:  Ja

Liebehenschel, Peter: Ja

Liebehenschel, Uwe: Ja

Liste, Frank:   Ja

Mauersberger, Ulrike: Ja

Rüdiger, Thomas:  Enthaltung

Seefeldt, Dietmar:  Ja

Schlauß, Mario:  Nein

Siebert, Michael:  Ja

Striegler, Jörg:  Enthaltung

Wagner, Axel-Udo:  Enthaltung

Wendland, Frank:  Ja

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Ablehnung:  5

Enthaltung: 12