Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze macht auf die Dringlichkeit aufmerksam. Er stellt den Antrag, die Windeignungsgebiete Wandlitz und Prenden zu streichen und die Windeignungsgebiete Klosterfelde und Schönerlinde zu belassen.
Frau Guse und Herr Wagner möchten den Antrag gern stützen und dafür plädieren, dass der Liepnitzwald gestrichen wird.
Der Bürgermeister klärt auf, dass der Geltungsbereich das gesamte Gemeindegebiet umfasst und eine Verhinderungsplanung nicht zulässig sei.
Frau Hoyer interessiert sich dafür, wie man sicherstellen kann, dass die Anwohner/innen der betreffenden Gebiete in die Planung mit einbezogen werden.
Die Fraktion F.Bg.W. beantragt eine namentliche Abstimmung.
Herr Berlin beantragt Schluss der Aussprache und darüber wird abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.
Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis (Ende der Aussprache) Zustimmung: 23 Ablehnung: 5 (Hintze) Enthaltung: 1
Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag Hr. Hintze) Zustimmung: 9 (Hintze) Ablehnung: 13 Enthaltung: 7
Namentliche Abstimmung:
Bebensee, Heiko: Enthaltung Berbig, Kerstin: Enthaltung Bergner, Frank: Enthaltung Berlin, Olaf: Ja Bierwirth, Petra: Ja Bohnebuck, Gabriele: Enthaltung Borchert, Oliver: Ja Brauer, Rico: Ja Braune, Monika: Enthaltung Bury, Nobert: Nein Czok-Alm, Isabelle: Nein Guse, Katrin: Enthaltung Hintze, Jürgen: Nein Hirsch, Alexandra: Nein Hoyer, Katja: Enthaltung Kirschner, Wolfgang: Enthaltung Krajewski, Jürgen: Enthaltung Landmann, Anja: Ja Liebehenschel, Peter: Ja Liebehenschel, Uwe: Ja Liste, Frank: Ja Mauersberger, Ulrike: Ja Rüdiger, Thomas: Enthaltung Seefeldt, Dietmar: Ja Schlauß, Mario: Nein Siebert, Michael: Ja Striegler, Jörg: Enthaltung Wagner, Axel-Udo: Enthaltung Wendland, Frank: Ja
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 12 Ablehnung: 5 Enthaltung: 12
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