Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Hr. Hintze stellt zwei Anträge:
Der Vorhabenträger verpflichtet sich 25 % der Mehrfamilienwohnungen als Sozialwohnungen bereit zu stellen. Fr. Bornkessel erläutert, dass das Vorhaben zulässig sei und in die Umgebungsbebauung einfügt. Im Ergebnis der geführten Verhandlungen mit dem Vorhabenträger ist davon auszugehen, dass ein Erschließungsvertrag abgeschlossen wird und damit die Erschließungssituation erheblich verbessert wird. Bei Nichtzustimmung zum Bauvorhaben ist davon auszugehen, dass das Einvernehmen durch das Bauordnungsamt ersetzt wird. Dies hätte zur Folge, dass der Vorhabenträger baut, ohne dass ein Erschließungsvertrag zustande kommt.
Abstimmungsergebnis: (Zurückstellung) Zustimmung: 3 (Hr. Hintze) Ablehnung: 3 Enthaltung: 1
Abstimmungsergebnis: (25 % soziale Wohnungsbau) Zustimmung: 5 (Hr. Hintze) Ablehnung: 2 Enthaltung: 0
Hr. Uwe Liebehenschel hat für die geänderte Beschlussvorlage gestimmt, um nicht die Beschlussvorlage zu verhindern und äußert, dass die Forderung nach sozialen Wohnungsbau nicht durchsetzbar ist.
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt,
1. der Errichtung der drei Mehrfamilienhäuser gemäß Antragsunterlagen zuzustimmen.
2. einen Erschließungsvertrag abzuschließen, der das Beratungsergebnis vom 27.10.20 (siehe Anlage) beinhaltet.
3. Der Vorhabenträger verpflichtet sich 25 % der Mehrfamilienwohnungen als Sozialwohnungen bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis: (geänderter Beschluss) Zustimmung: 4 Ablehnung: 2 Enthaltung: 1 (Hr. Hintze)
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