Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Antrag der Fraktion AfD - Verzicht auf die Einleitung von Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) vom 30.10.2020 des Landes Brandenburg  

 
 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:47
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0259 Antrag der Fraktion AfD - Verzicht auf die Einleitung von Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) vom 30.10.2020 des Landes Brandenburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion AfD
Federführend:HA_Hauptamt   

Herr Bury erläutert den Antrag. Nach seiner Auffassung würden Bußgeldverfahren eine zusätzliche Belastung für Bürgerinnen und Bürger darstellen.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass das Ordnungsamt der Gemeinde Wandlitz auf Amtshilfeersuchen des Landkreises handle, der mit dem Gesundheitsamt dafür zuständig ist, das Infektionsschutzgesetz und die Umgangsverordnung umzusetzen.

Außerdem stellt er klar, dass das Ordnungsamt selbst keine Bußgeldbescheide ausstellt, sondern Kontrollen durchführt und bei Verstößen die entsprechenden Fälle weiter meldet.

 

Herr Berlin bittet darum, entsprechend der Bundes- und Landesgesetzgebung zu agieren und diese nicht mithilfe eines gemeindlichen Beschlusses zu ignorieren.

 

Herr Krajewski findet nicht nur, dass die Vorlage juristisch falsch ist, sondern auch beliebig.

Die rechtliche Begründung sei zu allgemein, da zwar „Grundgesetz, Satzungsrecht und Brandenburger Kommunalverfassung“ genannt sind, jedoch keine konkreten Paragraphen angegeben sind, auf die sich die AfD bezieht.

Aus den genannten Gründen, würde Herr Krajewski dem Gremium vorschlagen, diese Vorlage abzulehnen. Nach seiner Auffassung sei es nicht in Ordnung, der Gemeindevertretung eine Vorlage zu unterbreiten, die die Verwaltung auffordert, nicht Recht und Gesetz umzusetzen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz verzichtet bis auf weiteres auf die Einleitung von

Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Eindämmungsverordnung (SARSCoV-

2-EindV) vom 30.10.2020 des Landes Brandenburg.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3 

Ablehnung:  17 (Hintze)

Enthaltung:     0