Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Vorsitzende findet den Bebauungsplan qualitativ sehr hochwertig. Der Tagesordnungspunkt wird für Wortmeldungen geöffnet.
Bürgerin 1, wohnhaft in der Fliederstraße 28 stellt folgende Fragen Wie wird die Eiche in der Zufahrt geschützt? Wie findet die Abfallentsorgung statt, da die Privatstraße nicht befahren wird? Die 16 Stellplätze für die 12 Wohneinheiten sind nicht ausreichend. Die Privatstraße verfügt über keine Parkplatzmöglichkeiten. Die Anzahl der Durchfahrten pro Tag von 620 wird problematisch gesehen und bedeutet für sie als anliegendes Grundstück eine hohe Belastung. Wie werden die Leitungen für die Medien gelegt? Durch die mehrgeschossigen Gebäude wird ihr Grundstück verschattet.
Der Vorhabenträger führt aus, dass im Rahmen des Aufstellungsverfahren versucht wurde die Hinweise und Sorgen der Anwohner aufzugreifen und zu berücksichtigen: Die Eiche wird während der Bauphase durch geeignete Maßnahmen geschützt (Leitplanken, Wurzelschutz). Die spätere Zufahrt wird im Bereich des Baumes nur einspurig verlaufen und in einer wasser- und luftdurchlässigen Weise hergestellt werden, wie im städtebaulichen Konzept dargelegt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, Baumpflege und Schaffung des Lichtraumprofiles wird der Baum einen Pflegeschnitt erhalten. Die haushaltsüblichen Abfallbehälter werden am Tag der Entsorgung zur Sammelstelle (siehe Lageplan, gelbe Streifen neben der Zufahrt) gebracht, die ca. 50 m von der Straße entfernt ist, ansonsten stehen die Abfallbehälter auf den einzelnen Grundstücken. Die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens werden die Behälter selbstständig zum Entsorgungsfahrzeug befördern, so dass ein Befahren der Privatstraße nicht notwendig ist. Es sind mehr Stellplätze dargelegt, als die Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz fordert. Bei den 620 Fahrten pro Tag handelt es sich um einen Ansatzwert für Wohngebiete, obwohl dieser Bereich als Mischgebiet ausgewiesen ist. Aufgrund der vorherrschenden Wohnbebauung wurde der strengere Wert von 620 zugrunde gelegt. Die Anwohner haben Anspruch darauf, dass der Zufahrtsverkehr ein bestimmtes Lärmmaß nicht übersteigt, hier wären das die 620 Fahrten pro Tag. Das bedeutet, es können bis zu 620 Fahrten pro Tag erfolgen bis das Lärmmaß erreicht ist. Tatsächlich ist mit 10 % der Fahrten zu rechnen, so dass keine negativen Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Anwohner zu erwarten sind. Die Abstandflächen zur Nachbarbebauung wurden verdoppelt, so dass die Auswirkungen hinsichtlich Verschattung deutlich reduziert wurden. Das Grundstück verfügt über eine vorgestreckte Abwasserleitung aus den 90er Jahren, die ertüchtigt werden muss. Andere Leitungen werden durchgeschossen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 3 Enthaltung: 1
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