Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Her Borchert erklärt sich für befangen und verlässt den Beratungskreis. Der Hauptamtsleiter, Herr Lüthke, übernimmt an dieser Stelle beratend, stimmt aber nicht mit ab, sodass 25 Stimmberechtigte anwesend sind.
Eine Chronologie zum Bebauungsplanverfahren „L 100 Wandlitzsee“ liegt als Tischvorlage vor.
Es entsteht eine Diskussion, warum die Änderungen aus dem Hauptausschuss nicht enthalten sind. Herr Lüthke bittet um Entschuldigung und schlägt vor, dass der Beschlusstext, wie er im Hauptausschuss beraten wurde, vorgelesen wird und dieser dann zum Gegenstand der Beratung werde. Herr Siebert verweist auf den Beratungsverlauf, aus dem die Empfehlung des Hauptausschusses hervorgeht.
Frau Bohnebuck erklärt, dass die Veränderungssperre nur bis zum 10.02.2021 besteht und Frau Braune fragt, warum eine zweite Verlängerung der Veränderungssperre nicht möglich sei. Dazu führt Frau Bornkessel aus, dass es sich hierbei nicht um städtebauliche Gründe handle, sondern es in erster Linie um das langwierige Verfahren und die fehlende Vermessungsleistung gehe. Zahlreiche Gremienmitglieder bemängeln den Zeitverzug in der Planung.
Herr Krajewski zitiert wie folgt aus dem Erläuterungstext einer alten Beschlussvorlage zur L 100 / Wandlitzsee aus dem Jahr 2018 (BV-GV/2018-0519) und gibt zu Protokoll: „Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde die Öffentlichkeit am 26. Juni 2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert.“ Dazu möchte er wissen, wo das kommuniziert wurde. Herr Gesch erläutert, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung öffentlich bekannt gemacht wurde und eine Veranstaltung zu der Thematik im Rathaus, unter Beteiligung von Bürgern und Ortsbeiratsmitgliedern, stattgefunden habe.
Des Weiteren zitiert Herr Krajewski wie folgt aus dem Erläuterungstext einer alten Beschlussvorlage zur L 100 / Wandlitzsee aus dem Jahr 2017 (BV-GV/2017-0402) und gibt zu Protokoll: „Eine mögliche Entschädigung nach § 18 BauGB kommt erst nach Ablauf von vier Jahren seit Beginn der Veränderungssperre oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB in Frage. Entschädigungsansprüche für den erstmaligen Erlass einer Veränderungssperre kommen daher nicht in Betrag“ Dazu möchte er wissen, wie das zu verstehen ist. Frau Bornkessel erklärt, dass es sich hierbei um den reinen Gesetzestext, der angewandt wird, handle.
Herr Peter Liebehenschel fordert eine Ortsgestaltungssatzung.
Zusammenfassend stellt Herr Lüthke klar, dass unter dem Tagesordnungspunkt L 100 / Wandlitzsee drei Beratungsgegenstände zur Diskussion stehen: - Verwaltungsantrag BV-GV/2020-0233 (geändert im A1) - Fraktionsantrag BV-GV/2020-0252 - Dringlichkeitsantrag
Der Beschlusstext des Fraktionsantrags BV-GV/2020-0252 wird, wie im Hauptausschuss, als Änderungsantrag gewertet, sodass der Inhalt vollumfänglich in den Verwaltungsantrag eingefügt werden soll.
Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag): Zustimmung: 21 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 4
Im Anschluss wird über die geänderte Beschlussvorlage (BV-GV/2020-0233 mit Text von BV-GV/2020-0252) abgestimmt. Herr Siebert beantragt im Namen seiner Fraktion die namentliche Abstimmung.
Namentliche Abstimmung (geänderte Beschlussvorlage): Bebensee, Heiko: Ja Berbig, Kerstin: Ja Bergner, Frank: Ja Berlin, Olaf: Ja Bierwirth, Petra: Ja Bohnebuck, Gabriele: Ja Borchert, Oliver: befangen Brauer, Rico: Enthaltung Braune, Monika: Ja Bury, Norbert: Ja Czok-Alm, Isabelle: Ja Guse, Katrin: Ja Hintze, Jürgen: Ja Hirsch, Alexandra: Ja Hoyer, Katja: Ja Kirschner, Wolfgang: Ja Krajewski, Jürgen: Ja Landmann, Anja: Enthaltung Liebehenschel, Peter: Ja Liebehenschel, Uwe: Enthaltung Liste, Frank: Ja Mauersberger, Ulrike: nicht anwesend Rüdiger Thomas: Ja Seefeldt, Dietmar: nicht anwesend Schlauß, Mario: nicht anwesend Siebert, Michael: Enthaltung Striegler, Jörg: Ja Wagner, Axel-Udo: Ja Wendland, Frank: Ja
Der fraktionsübergreifende Antrag DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG – CDU – SPD – Konkretisierung Planungsziele B-Plan L100 / Wandlitzsee, BV-GV/0252, wird durch die Einreicher zurückgezogen, da die Vorlage in der Beschlussfassung zu BV-GV/2020-0233 aufgeht.
Die Fraktion SPD und die Fraktionsgemeinschaft Linke/Grüne/UWG haben am 01.12.2020 einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag „Umgang mit der Mitteilung des Bürgermeisters vom 20.11.20 zur Unmöglichkeit der rechtzeitigen Erstellung des B-Plans L 100 Wandlitzsee vor dem Auslaufen der Veränderungssperre / Verpflichtung zur Verfahrensbeschleunigung“ eingereicht. Der Antrag liegt als Tischvorlage vor. Frau Bierwirth erläutert den Antrag.
Herr Lüthke gibt den Hinweis, dass die Zielsetzung im zweiten Teil des ersten Absatzes problematisch sei. Daher soll der Halbsatz „…, um zu verhindern, dass nach dem Auslaufen der Veränderungssperre ab dem 11.02.2021 eine Situation eintritt, in der im Gebiet des gegenwärtigen B-Planverfahrens eine Bebauung gemäß § 34 BauGB möglich ist“ gestrichen werden. Die Einreicher sind einverstanden.
Frau Bohnebuck bittet die Verwaltung, zukünftig um einen halbjährlichen Berichtsstand aller im Verfahren befindlichen Bebauungspläne, an die Gemeindevertretung.
Herr Hintze erfragt, ob das Vermessungsbüro einen persönlichen Bezug zu einem/r Gemeindevertreter/in habe. Herr Gesch verneint.
Abstimmungsergebnis (Dringlichkeitsantrag mit Streichung): Zustimmung: 22 (Hintze) Ablehnung: 0Enthaltung: 3 Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die weitere Konkretisierung der Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen B-Pan „L100/Wandlitzsee“ für die Bereiche 1 und 3 entsprechend der Beschreibung und für den Bereich 2 entsprechend dem Entwurf der Planzeichnung (siehe Anlage) wie folgt:
Bereich 1 - der südliche Teil des Flurstück 2636 / Flur 6 (gemeindliches Eigentum) ist auf Grund seiner Funktion für den Gesamtbereich als Retentions- und Versickerungsfläche von Bebauung frei zu halten; - ortsbildprägende Bäume sind zu verorten, im Bebauungsplan darzustellen und zu erhalten;
Bereich 2 (siehe Planzeichnung) - es wird eine GRZ 1 von 0,45 und eine GRZ 2 von 0,45 festgelegt; - im Bereich südlich des Rathaus-Altbaus ist eine Baulinie, die den Abstand zur Straßenmitte der L 100 von der straßenseitigen Fassade des Rathaus-Altbaus übernimmt (ca. 18 m) festzulegen; - im Bereich nördlich des neuen Rathauses ist eine Baulinie, die den Abstand der straßenseitigen Fassaden der Bebauung auf den Flurstücken 921-925 / Flur 4 von Wandlitz bis zur Straßenmitte L 100 übernimmt (ca. 16 m) festzulegen; - Häuser aus der Zeit der historischen Chausseebebauung sind zu erhalten bzw. nur durch solche mit gleicher Kubatur (in Länge, Höhe, Breite) und gleichen Dachformen zu ersetzen; dies betrifft die Flurstücke 645und 646 / Flur 5 von Wandlitz 922, 923, 924 und 925 / Flur 4 von Wandlitz;
Bereich 3 - GRZ je Flurstück von 0,3 (GRZ 1= 0,3, GRZ 2 = 0,45); - maximal 2-stöckige Bebauung; - Baugrenze von min.18 m ab der Straßenmitte der L 100; - Baugrenze von min.30 m ab der Gleismitte der NEB-Strecke; - Mindestgrundstücksgröße von 1000 m²; - Geltungsbereich reduziert sich um die Flurstücke 894 und 895 / Flur 4 von Wandlitz; - die Flurstücke 881, 882, 883, 884, 885, 886, 887 und 888 / Flur 4 von Wandlitz sind als Waldfläche festzulegen; - ortsbildprägende Bäume sind zu verorten, im B-Plan darzustellen und zu erhalten; - Flurstück 889 / Flur 4 von Wandlitz ist von Bebauung freizuhalten, da es bereits heute Wegefunktion besitzt Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4 |
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