Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 22:02
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz
Ort: Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz, An der Sporthalle 3, 16348 Wandlitz

Einwohner 1 gibt ein Statement zum Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer des Bebauungsplangebiets L 100/Wandlitzsee ab und übt Kritik an den Inhalten zum betreffenden Fraktionsantrag.

 

Einwohner 2 aus Stolzenhagen kritisiert die Straßenreinigungssatzung. Er habe beobachtet, dass die Reinigungsfahrzeuge nur die Hälfte der Straße reinigen.

Herr Borchert bestätigt, dass die Straßen sich im mittleren Bereich von selbst reinigen.

Er erklärt, dass im Rahmen der Straßenunterhaltung und zur Sicherung des langfristigen Erhalts eine regelmäßige Reinigung notwendig sei. Zudem wird klargestellt, dass die Abrechnung nach laufenden Metern entsprechend der Grundstücksbreite erfolge.

 

Einwohnerin 3 möchte einen Artikel der Märkischen Oderzeitung zum Thema L100/Wandlitzsee nicht unkommentiert lassen und spricht von einem emotionalen und politischen Vertrauensschaden, der gegenüber dem Bürgermeister entstanden sei.

 

Herr Borchert erwidert:

„Die Frage um die es hier geht, ist der § 22 BbgKVerf Mitwirkungsverbot.

Der Paragraph sagt aus, dass ehrenamtlich Tätige nicht beratend oder entscheidend mitwirken dürfen, wenn ihm selbst ein unmittelbarer Vorteil oder Nachteil entstehen kann. Im Absatz 4 des Paragraphen heißt es, das Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der ehrenamtlich Tätige ein Gutachten abgegeben hat oder beratend oder entgeltlich tätig war.

 

Herr Borchert gibt folgendes zu Protokoll:

„Ich war im Plangebiet entsprechend § 22 BbgKVerf nach Abs. 2 Punkt 3 entgeltlich tätig. Es besteht im Plangebiet ein Eigentumsverhältnis.“

 

Erläuterungen:

„Allgemein ist festzustellen, dass der Geltungsbereich des Plangebiets vom Louisenhain bis zur nördlichen Ortsgrenze fasst. Somit wäre ein Befangenheitstatbestand im Plangebiet ausreichend, um ein Mitwirkungsverbot „beratend, oder entscheidend“ zu begründen. Ich habe die Mitwirkung im Tatbestand „entscheidend“ nach § 22 Abs. 1 BbgKVerf nicht vollzogen, ich habe in keinem Gremium abgestimmt.

 

Es bleibt die Frage der Beratung. Im Teilbereich 1 und 3 des Plangebiets hat bisher keine Beratung sowohl innerhalb der Verwaltung, als auch mit den kommunalen Gremien, stattgefunden. Somit kann meine Mitwirkung der §22 Abs. 1 nicht zum Tragen kommen, da ich hier weder beratend, noch entscheidend mitgewirkt habe.

 

Im Teilbereich 2 könnte das Mitwirkungsverbot durch eine sieben Jahre zurückliegende Machbarkeitsstudie im Auftrag der Gemeinde greifen. Diese wurde mittlerweile durch mehrere Planungen ersetzt. Vor- oder Nachteile nach § 22 Abs. 1 BbgKVerf erwachsen daraus nicht. Ob hier das Mitwirkungsverbot beratend greift, wird die Kommunalaufsicht klären.

 

Ich trete hier klar der Aussage in der Dringlichkeitsbeschlussvorlage der Fraktionen

Linke/Grüne/UWG, SPD entgegen, in der behauptet wird, die Verwaltung hätte die

Bearbeitung des Bebauungsplanes bewusst verschleppt und behindert, um Dritten einen

Vorteil zu verschaffen. In der Anlage finden sie den zurückliegenden Ablauf zur Abarbeitung der Beschlussvorlage BV-GV/2017-0398 Bebauungsplan L100 Wandlitzsee in der Gemarkung Wandlitzsee - Aufstellungsbeschluss.“

 

Weiterhin erklärt Herr Borchert, dass gegenwärtig präventiv beraten werde, wie innerhalb der Verwaltung sichergestellt werden könne, dass keine Mitwirkungsverbote entstehen. Dies betreffe nicht nur den Bürgermeister, sondern auch andere Beschäftigte, die entscheidend tätig sind.

 

Einwohnerin 3 hakt nach, ob es stimmt, dass ein Anwalt beauftragt wurde, um die Rechtsfolgen der Befangenheit zu prüfen.

Herr Lüthke erklärt, dass es in seiner Verantwortung lege, die rechtliche Situation zu klären. Dazu habe er sich einerseits mit der Kommunalaufsicht in Verbindung gesetzt, aber auch Kontakt zu einer Rechtsanwaltskanzlei aufgenommen.

 

Herr Bergner erscheint um 18:57 Uhr. Es sind 26 Stimmberechtigte anwesend.

 

Einwohnerin 4 erkundigt sich erneut nach dem aktuellen Stand zu einem möglichen Rotationsprinzip der Sitzungsorte.

Der Bürgermeister entgegnet, dass das Thema im Rahmen der Sitzung der Ortsvorsteher und Fraktionsvorsitzenden besprochen wurde. Die Gemeindevertretersitzung wird am 11.02.2021 in der neu errichteten PSV-Sportstätte stattfinden.

 

Einwohner 5 vom  "Leben & Kreativ Campus Bogensee" erfragt wie die Gemeinde die historische Aufarbeitung des Areals der ehemaligen Jugendhochschule am Bogensee betreiben wolle.

Der Bürgermeister erklärt, dass ein Projekt zum zeithistorischen Forum geplant war, welches coronabedingt nicht realisiert werden könne.

Den aktuellen Stand der Aufarbeitung könne die Gemeinde Wandlitz jedoch nur flankierend betreiben, da das Gelände der Stadt Berlin gehöre.

Aktuell gebe es eine Machbarkeitsstudie durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH.

 

Einwohner 6 informiert, dass die Neujahrswaldwanderung der Bürgerinitiative im kommenden Jahr coronabedingt leider nicht stattfinden könne.