Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Haushaltsreste 2019 hier: Abgang von Haushaltsresten  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsbeirat Prenden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Bürgerhaus Prenden , Hellerstraße 1
Ort: Prenden
BV-GV/2020-0231 Haushaltsreste 2019
hier: Abgang von Haushaltsresten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 25.11.2020
Federführend:K_Kämmerei   

Anlage 1 Nr. 3 Wohnbebauung „Am krummen Pfuhl“

 

Der Kämmerer erläutert, dass auf Grund der pandemiebedingten finanziellen Situation die Pflichtaufgaben der Gemeinde (Brandschutz, Kita, Schulen) Priorität haben und deshalb das vorgenannte Projekt zunächst nicht umgesetzt/weiter vorangetrieben werden kann. Sollte der Prüfauftrag an die Verwaltung zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft ergeben, dass eine solche Gesellschaft zu gründen ist, könnte das Projekt dann von dieser umgesetzt werden. Da die Gründung jedoch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen würde, wäre alternativ bereits jetzt die Vergabe des Grundstücks bzw. einer Teilfläche hiervon an einen Investor/Bauträger möglich, der dann dort ein Wohngebäude entsprechend der Vorstellungen des Ortsbeirates errichtet und betreibt. Folgendes wurde vereinbart:

 

Die Verwaltung erarbeitet eine Ausschreibung/Exposé zur Vergabe des Grundstücks bzw. Teilfläche im Erbbaurecht und bespricht die Idee mit dem Bürgermeister. Die Vergabe soll konzeptbasiert erfolgen (Bebauung mit MFH 6 – 8 WE). Das Exposé wird mit dem Ortsbeirat abgestimmt, die erforderliche Beschlussfassung der Gemeinde vorbereitet (Vergabebeschluss) und das Grundstück nachfolgend ausgeschrieben.

 

Es wird auch die Straßenausbaumaßnahme Strehlepromenade zurückgestellt. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass hier bereits erste Vorarbeiten (Erstellung Lageplan) geleistet wurden. Der Ortsbeirat bittet darum, trotz der Zurückstellung des Ausbaus vorbereitend die notwendige Regulierung der Eigentumsverhältnisse in dem Bereich voranzutreiben (Grunderwerb, Flächentausch u. ä.). Sollten zu einem späteren Zeitpunkt wieder Mittel zur Verfügung stehen, kann die Baumaßnahme zeitnah umgesetzt werden. Der Vorlage wird unter Berücksichtigung dieses Hinweises zugestimmt..

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Abgang von Haushaltsresten entsprechend der Übersicht in der Anlage 1. Sofern es Umsetzungsbeschlüsse hierfür gibt, werden diese zunächst aufgehoben bzw. zurückgestellt. Die Projekte/Investitionsmaßnahme sind bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne zu beachten und ggf. neu zu veranschlagen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3 Ablehnung: 0  Enthaltung:0