Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50
Raum: Bürgerbüro
Ort: Zerpenschleuse, Liebenwalder Str.13
BV-GV/2020-0209 Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA4
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt

Herr Rücker erläutert die, aus seiner Sicht, wichtigsten Änderungen für die Gäste. Die Ruhezeit bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr wurde auf 20 Jahre vermindert.

Es gibt einen neuen Paragraphen, wonach nun auch Kinder und Sternkinder auf den Friedhöfen der Gemeinde Wandlitz beigesetzt werden dürfen.

Die Regelung zur zu hoch oder zu breit gewachsener Pflanzen wurde entschärft. Nun heißt es nicht mehr, dass solche Bepflanzungen zu beseitigen sind, sondern, dass dafür Sorge zu tragen ist, die Grabeinfassung einzuhalten.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0