Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Rücker erläutert die, aus seiner Sicht, wichtigsten Änderungen für die Gäste. Die Ruhezeit bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr wurde auf 20 Jahre vermindert. Es gibt einen neuen Paragraphen, wonach nun auch Kinder und Sternkinder auf den Friedhöfen der Gemeinde Wandlitz beigesetzt werden dürfen. Die Regelung zur zu hoch oder zu breit gewachsener Pflanzen wurde entschärft. Nun heißt es nicht mehr, dass solche Bepflanzungen zu beseitigen sind, sondern, dass dafür Sorge zu tragen ist, die Grabeinfassung einzuhalten.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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