Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Einreicher zieht den Antrag zurück. Es wird festgelegt, klärende Gespräche mit dem Ortsbeirat und den Mitgliedern der Gemeindevertretung zu führen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Ausnahme von der Veränderungssperre über den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee“ zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstücke 450/1, 450/2, 451, 452, 645 und 646 wird zugelassen.
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