Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Protokollauftrag (Herr Striegler): Zur BV-GV/2020-0206 (Sondernutzungs- und Gebührensatzung) wird angefragt, auf welcher Grundlage der hier ausgewiesene Mindestabstand von 0,5 m zur Gehwegskante ausgewiesen wird.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beigefügte Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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