Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 07.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Grundschule Klosterfelde (Aula)
Ort: Ernst-Thälmann-Straße 22, 16348 Wandlitz OT Klosterfelde

Herr H. bittet um Einsichtnahme des Plans zur geplanten Verkehrsführung im Bereich der Schule, welche Herr Brauer gewährt.

Er berichtet über eine Versammlung am 12.08.2020 zum geplanten Kitaneubau. Er wurde nicht eingeladen, obwohl sein Garten betroffen ist. Herr Brauer lädt ihn zu seiner Sprechstunde ein, um die Unterlagen einsehen zu können.

Weiterhin informiert er über die abgeschlossene Pollerinstallation in der Hans-Beimler-Straße.

Herr W. und Herr K. stellen eine Idee zu einer Bebauung des Flurstücks 1020 in der Hans-Beimler-Straße vor. Der Neubau orientiert sich an der Nachbarbebauung und soll zum Großteil barrierefrei gestaltet werden. Es werden zwei Varianten vorgestellt: eine Zeilenbebauung quer zur Straße sowie eine Blockbebauung längs der Straße. Es sollen vorrangig 2- und 3-Raum-Wohnungen zur Miete angeboten werden. Zur Zielgruppe gehören vorrangig ältere Bürger, denen die Nähe zu Arzt, Einkaufsmöglichkeiten und Bahnhof entgegenkommt. Mit dem Bauamt der Gemeinde Wandlitz sowie dem Bauordnungsamt des Landkreis Barnim wurden bereits Gespräche geführt.

Herr Brauer und Herr Seefeld begrüßen die Planungen, da den älteren Bürgern so die Möglichkeit gewährt wird in ihrem Ortsteil bleiben zu können. Herr Seefeld befürchtet Diskussionen zur Geschossigkeit in der Gemeindevertretung.

Frau Grossmann gibt zu bedenken, dass das Flurstück laut Flächennutzungsplan als Waldfläche festgelegt wurde. Hier muss eine Waldumwandlung stattfinden.

Herr H. warnt vor möglichen Problemen aufgrund der Nähe zum Bolzplatz. Insbesondere zum Lärm gebe es gelegentlich Beschwerden.

 

Herr Sch. Informiert sich über die Auswirkungen des Flächennutzungsplans auf seine Grundstücke, da er einen Wertverlust befürchtet. Er fragt, ob er seine Grundstücke weiterhin bebauen darf. Herr Seefeld gibt an, dass er nach der Umwandlung der Flächen diese dann nur noch so nutzen und bebauen darf wie sie vorher genutzt wurden. Ihm wird die Einsichtnahme des Flächennutzungsplans im Bauamt empfohlen.