Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau Lanker Weg zwischen Bahnübergang und L 100, OT Wandlitz Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 15
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0205 Straßenausbau Lanker Weg zwischen Bahnübergang und L 100, OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA14
Der Bürgermeister
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
    TB_Tiefbau

Herr Hintze äußert erneut Bedenken gegenüber Variante 1, da die Anwohner und Berufspendler stark strapaziert werden und die Senke in der Platanenstraße zur Panzerfahrstrecke werden könnte, wenn diese nicht ertüchtigt wird. Herr Hintze beantragt über Variante 2 abzustimmen. Herr Rosenfeld informiert, dass es in der Vergangenheit bereits eine Bürgerinitiative, einen runden Tisch und eine Projektgruppe gab, die sich u.a. mit der Thematik Umleitung auseinandergesetzt haben und einstimmig festgelegt haben, dass Variante 1 am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.

 

Abstimmungsergebnis: (Variante 1)

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2 (Hr. Hintze)

 

Abstimmungsergebnis: (Variante 2)

Zustimmung: 1 (Hr. Hintze)Ablehnung:  4Enthaltung: 2

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
  • Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
  • Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.

Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m.

Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m

  • Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
  • Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
  • Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.

 

  1. Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.