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Der Antrag wurde durch den Einreicher zurückgezogen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass - der vorliegende Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ mit Begründung gebilligt wird.
- die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB die Öffentlichkeit zu unterrichten, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sowie die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB durchzuführen.
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