Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf - Auslegungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV
TOP: Ö 12
Gremium: A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 19.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:05
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0191 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf
- Auslegungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei

 Frau Guse und Herr Bury kritisieren das Missverhältnis, das durch die zusätzlichen Wohnungen - hervorgerufen durch die Änderung der baulichen Höhe und Geschossflächenzahl - im Verhältnis zur bestehenden, umliegenden Infrastruktur entstehen würde.

Herr Striegler fragt, ob diese Gebäudehöhe dann zukünftiges Referenzmaß in diesem Bebauungsgebiet wäre und wer Antragsteller dieser 2. Änderung sei.

Herr Gesch erläutert hier erneut die Zusammenhänge zwischen den Vorgaben des §34 BauGB, dem Bebauungsplan, den städtebaulichen Aspekten sowie die Entscheidungsmöglichkeiten der kommunalen Gremien. Dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs sind sowohl der Bebauungsplan als auch z.B. der Schulentwicklungsplan angepasst. Außerdem weist er auf die federführende Rolle der Basdorfer Entwicklungsgesellschaft BEG als Projektsteuerer hin.

Herr Seefeld würdigt die aufgrund der Änderung der landesplanerischen Vorgaben für die Gemeinde überaus positiven Entwicklungsmöglichkeiten. 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass

 

  1. der vorliegende Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ mit Begründung gebilligt wird.

 

  1. die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB die Öffentlichkeit zu unterrichten, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sowie die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  1

Ablehnung:  4

Enthaltung:  1