Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0195 Bebauungsplan "Seetrift", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.02.2021
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm

Herr Hintze informiert, dass der OB Wandlitz diese Vorlage als 1. Lesung gewertet hat, weil noch Klärungsbedarf besteht. Herr Borchert führt aus, dass es sich bei diesem Eckgrundstück um ein Schlüsselgrundstück handelt, das bewusst und sensibel entwickelt werden muss. Das Grundstück bietet sich für diverse Nutzungen an, mit dem gute Synergieeffekte erreicht werden können. Frau Berbig kritisiert, dass wenn ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, die Erschließungskosten nur „gegebenenfalls“ durch den Vorhabenträger zu tragen sind. Herr Hintze äußert, dass durch die Errichtung eines 3-geschossigen Gebäudes der See nicht mehr zu sehen sei und sieht die Notwendigkeit hier entsprechend gegenzusteuern. Herr Hintze beantragt die 1. Lesung. Herr U. Liebehenschel widerspricht Herrn Hintze und sagt, dass der See bereits durch den Blumenladen an der L100 nicht mehr zu sehen sei und wirbt für eine Entwicklung des Grundstückes. Herr Woehrlin fragt nach den Zielen und Absichten des Vorhabenträgers. Frau Bornkessel antwortet, dass das Ziel die städtebauliche Ordnung sowie die Entwicklung des Gebietes ist. Herr Borchert fügt hinzu, dass das Grundstück u.a. dazu genutzt werden kann, um die Situation für alle zu verbessern. Herr U. Liebehenschel schlägt vor, den Beschlusstext um einen Punkt „2. a Die Inhalte des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sind mit Mitgliedern des Bauausschusses, des Ortsbeirates Wandlitz sowie dem Vorhabenträger abzustimmen und vorzubereiten.“, zu ergänzen.

 

Abstimmungsergebnis, diese Beschlussvorlage als 1. Lesung zu werten:

Zustimmung: 3 (Hr. Hintze)

Ablehnung:   4

 

Abstimmungsergebnis über die Änderung des Beschlusses (Aufnahme Punkt 2 a)

Zustimmung: 5 (Hr. Hintze)Ablehnung:   2

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seetrift“ in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1205 gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren mit folgenden Planungszielen:

- Schaffung von Planungs- und Baurecht;

- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen;

 

2. Die Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung anzufragen.

 

2.a Die Inhalte des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sind mit dem Bauausschuss, dem Ortsbeirat Wandlitz sowie dem Vorhabenträger abzustimmen und vorzubereiten.

 

3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und ggf. eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten sowie ggf. von Folgekosten.

 

4. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis: geänderter Beschluss

Zustimmung:  4

Ablehnung:  2

Enthaltung:  1 (Hr. Hintze)