Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze führt aus, dass der Antrag zwar zulässig aber dreist sei und die Veränderungssperre extra beschlossen wurde, um nicht den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu gefährden. Zudem findet er die Höhe der geplanten Gebäude erdrückend und kritisiert das Verhalten der Verwaltung. Frau Berbig stimmt den Ausführungen von Herrn Hintze zu und fügt hinzu, dass die hohe Verdichtung den Eindruck eines Großstadtcharakters hat. Herr Woehrlin spricht sich für den Erhalt der bestehenden ortstypischen Gebäude aus, die bauhistorisch und städtebaulich den Charakter von Wandlitz ausmachen. Herr Borchert weist darauf hin, dass der rechtliche Rahmen beachtet und einzuhalten ist und dass die Nutzung des Grundstückes nicht beschnitten werden darf. Frau Bornkessel ergänzt, dass die geplante Bebauung im Hinblick auf die Grundfläche, Höhe, Geschossigkeit, Volumen und GRZ unter dem Niveau der bereits vorhandenen Gebäude südlich des Objektes liegen. Herr P. Liebehenschel bittet die Verwaltung, prüfen zu lassen, ob ein solch massiver Baukörper vermieden werden kann.
Beschluss: Der Hauptausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Ausnahme von der Veränderungssperre über den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee“ zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstücke 450/1, 450/2, 451, 452, 645 und 646 wird zugelassen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 3 (Hr. Hintze) Enthaltung: 1
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