Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz muss die Versammlung der Ausschüsse und Ortsbeiräte in der MOZ bekanntgegeben werden. Das ist falsch, die Regelung gilt nur für die GV. Die Beschlussvorlage soll in die AG Satzung/Leitbild verwiesen werden.
Der Verweisung der Hauptsatzung in die AG Satzung/Leitbild mit 4 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz rückwirkend zum 11. Juli 2019.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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