Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhof Schönwalde- West“ in der Gemarkung Schönwalde, Flur 11, Flurstücke 69, 70 und 283 sowie die Flurstücke 67, 355, 469 und 471 (teilweise) mit einer Gesamtfläche von ca. 1,2 ha. (Geltungsbereich sh. Anlage)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
Bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen. Der städtebauliche Vertrag wird u.a. auch zum Inhalt haben, dass im Hinblick auf die durch den Vorhabenträger zu übernehmenden Erschließungskosten und mögliche für die Gemeinde entstehende Folgekosten entsprechende Verträge mit der Gemeinde abgeschlossen werden.
Der Flurkartenauszug mit der Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage). Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 22 (Hintze) Ablehnung: 0 Enthaltung: 3
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